Bürokratie Ämterchaos erschwert Behinderten unnötig das Leben

Kleinstaaterei und Bürokratie bei den Versorgungsämtern führen zu überhöhten Kosten und Ungerechtigkeit – ein Report deckt die Missstände auf.

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Heinz Bergner kann nur unter Schmerzen gehen. Wenn er weiter als 500 Meter laufen muss, schwellen seine Kniegelenke an, er braucht immer häufiger Pausen. Als Lagerarbeiter in einem mittelständischen Metallbetrieb ist er kaum noch einsatzfähig. Doch auf seinen Antrag auf Schwerbehinderung bescheinigt ihm das städtische Versorgungsamt nur einen Grad der Behinderung von 20. Bergner ist empört, doch sein Arzt gibt ihm den entscheidenden Tipp: „Ziehen Sie zu Ihrer Freundin, die wohnt doch im Nachbarort.“ Und, oh Wunder, die dortige Behörde bescheinigt ihm einen Einschränkungsgrad von 50 – und vergibt noch das Merkzeichen „G“ im Behindertenausweis. „G“ wie „gehbehindert“. Für Bergner bedeutet das: erhöhter Kündigungsschutz, 1420 Euro Freibetrag auf der Steuerkarte, und für die Fahrt zum Arbeitsplatz gilt bei der Entfernungspauschale nicht bloß die einfache Strecke, sondern es zählen Hin- und Rückweg. Wahlweise könnte Bergner auch eine Freifahrtkarte für den Regionalverkehr bekommen oder die Hälfte der Kraftfahrzeugsteuer sparen.

Der Name Heinz Bergner ist erfunden, der Fall nicht. Kleinstaaterei führt zu überflüssigen Verwaltungskosten und erheblichen Ungerechtigkeiten. Bürokratisches Gestrüpp lässt Behinderte und chronisch Kranke im Paragrafendschungel umherirren. Die Regelungen seien „ein Lehrstück, wie aus einem guten Bundesgesetz in der praktischen Umsetzung eine Katastrophe wird“, schimpft Dieter Schneider.

Der Mann kennt sich aus. Schneider bezeichnet sich als „externen Insider“. Der Facharzt für Rehabilitative Medizin, Sozialmedizin und Geriatrie hat 20 Jahre lang als Klinik- und niedergelassener Arzt gearbeitet und parallel dazu zwölf Jahre lang als Vertragsgutachter für verschiedene Versorgungsämter die Antragsteller unter die Lupe genommen. Seit drei Jahren leitet er das Bochumer GIS Gutachten Institut. „Anfangs habe ich die Arbeit mit Begeisterung gemacht“, erinnert sich Schneider an die ersten Amtsjahre, „später dann mit Routine.“ Schließlich mit Frust und Wut – so entstand sein „Versorgungsamt Report“, der diese Woche erscheint.

Kleinstaaterei führt zu verschiedenen Maßstäben

Behinderte je 100 Einwohner pro Bundesland Quelle: WirtschaftsWoche

Acht Prozent der Bundesbürger gelten als behindert, doch das ist „nur die halbe Wahrheit“, sagt Schneider. Denn offiziell zählen dazu nur die Menschen mit einem Behinderungsgrad ab 50. Einschließlich schwächerer Handicaps, zählen bis zu zwölf Millionen Menschen als behindert. Schneider präsentiert erstmals eine Fülle statistischer Daten – und jede Menge Missstände.

Allein 80 verschiedene Formulare hat Schneider für den Antrag auf Anerkennung als Behinderter gezählt. Entwicklung und Pflege der Verwaltungsblätter kostet 5000 Euro pro Stück jährlich, berechnete er mit Verwaltungsexperten. Seit beispielsweise das Land Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2009 die Zuständigkeit auf die Kommunen übertrug, verwalten nun statt 11 plötzlich 48 Versorgungsämter die Betroffenen. Und Mediziner Schneider diagnostizierte ein neues Krankheitsbild: Weitere „acht Spontanmutationen“ bei Formularen.

Die Kleinstaaterei führt zu verschiedenen Maßstäben. So scheint es in Trier mit 170 Fällen unter 1000 Einwohnern erheblich einfacher zu sein, als Behinderter anerkannt zu werden als in Ravensburg mit 48. Und das kann kaum daran liegen, dass das Leben in der Moselstadt gefährlicher oder krankheitsfördernder wäre als in Oberschwaben. Teilweise sind es historische Ursachen, die zur Ungleichbehandlung führen. So seien in Berlin traditionell „viele links-orientierte Beamte und Ärzte“ im Einsatz, registrierte Schneider, die eben großzügiger urteilen als strenge Schwaben.

System "hochgradig ungerecht"

Für die Kranken und Behinderten hat die unterschiedliche Bewertung materielle Folgen. Schon bei 25 Prozent Behinderung gibt es einen Freibetrag von 310 Euro auf der Steuerkarte, um die Nachteile im Alltag auszugleichen; je stärker die Einschränkung, desto höher der Nachlass beim Fiskus. Wer als schwerbehindert anerkannt ist, kann Eintrittskarten günstiger lösen, Busse und Bahnen billiger oder gar kostenlos nutzen und preiswerter fernsehen.

Gleichwohl nennt Schneider das System hochgradig ungerecht. Denn gerade ärmere oder arbeitsunfähige Behinderte profitierten kaum oder gar nicht von der Hilfe. „Wer wenig verdient oder keinen Job hat, zahlt keine Steuern und hat also nichts von einem Freibetrag“, kritisiert er. Alte Menschen, die wegen wackligen Gangs Angst vor dem Einstieg in Bus oder Bahn hätten, könnten die kostenlose Fahrt nicht nutzen.

Die Amtsärzte, die in der Regel aus den Berichten der behandelnden Kollegen ihre Gutachten zur Einstufung der Behinderten fertigen, können sich gründliche Prüfungen kaum erlauben. Ein Arzt-Gutachten, berichtet Schneider aus eigener Erfahrung, bringt dem Mediziner in Nordrhein-Westfalen 15 Euro, in Berlin sogar nur acht Euro. Und weil die Ärzte oft gar nicht passend qualifiziert seien, „wird am Ende des Gutachtens auch die Fachrichtung nicht angegeben“, erzählt er aus der Praxis. „Sonst würde erkennbar: Gynäkologe begutachtet Schlaganfall.“

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