Bund-Länder-Finanzreform Länder wollen etliche Änderungen

Rund 70 Änderungswünsche hat der Bundesrat bei der geplanten Bund-Länder-Finanzreform angemeldet. Dabei geht es auch um die Infrastrukturgesellschaft des Bundes, die künftig Autobahnen bauen und betreiben soll.

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Die Vertreter der Länder haben an der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen immer noch einiges zu kritisieren. Quelle: dpa

Berlin Bei der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat der Bundesrat umfangreiche Änderungswünsche angemeldet. Die Länderkammer schlug am Freitag rund 70 Änderungen an dem Gesetzespaket vor, mit dem mehrere Grundgesetzartikel geändert und eine Reihe einfacher Gesetze angepasst werden sollen. So verlangen die Länder klare Regeln für die Infrastrukturgesellschaft des Bundes, die künftig die Autobahnen planen, bauen und betreiben soll. Die Beteiligung privater Investoren müsse etwa eindeutig geregelt werden.

Ausdrücklich sicherstellen möchte der Bundesrat außerdem, dass bei der Errichtung der Gesellschaft die Belange der Beschäftigten stärker berücksichtigt werden. Eine weitere zentrale Forderung der Länder betrifft die umfassende Kostenübernahme des Bundes für die Autobahnen ab dem Zeitpunkt der Grundgesetzänderung einschließlich der notwendigen baurechtlichen Genehmigungsverfahren. Darauf hätten sich Bund und Länder Anfang Dezember 2016 geeinigt.

Bund und Länder hatten sich im Dezember erst nach langem Tauziehen auf das Reformpaket geeinigt. Es sieht einerseits vor, dass der Bund den Ländern ab dem kommenden Jahrzehnt als Ersatz für den bisherigen Länderfinanzausglech 9,7 Milliarden Euro mehr überweist. Andererseits sicherte sich der Bund bei der Verwendung des Geldes mehr Kontroll- und Mitspracherechte. Nun stehen die Verhandlungen über die Details an. Auch im Bundestag wird noch mit etlichen Änderungswünschen gerechnet.

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