Bund und Länder Streit über Steuerschlupflöcher

Bund und Länder haben umstrittene Dividendengeschäfte zu Lasten des Fiskus längst eingedämmt. Doch die rückwirkend gestoppten Tricksereien über „Cum-Cum“-Geschäfte sorgen weiter für politischen Zoff.

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Michael Meister weist die Kritik des nordrhein-westfälischen Finanzministers zurück. Quelle: dapd

Berlin Das Bundesfinanzministerium hat Vorwürfe zurückgewiesen, mit einer Art Freibrief Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe durch frühere Steuerschlupflöcher ermöglicht zu haben. „Das Bundesfinanzministerium hat Steueransprüche gesichert und nicht gefährdet“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Michael Meister (CDU) am Donnerstag in Berlin auf Anfrage.

Er reagierte damit auf Kritik des nordrhein-westfälischen Finanzministers Norbert Walter-Borjans (SPD) am Vorgehen des Bundes. Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) lobte dagegen das Bundesfinanzministerium für dessen Klarstellung und kündigte unerfreuliche Post für einige Banken in den nächsten Wochen an.

Hintergrund sind inzwischen geschlossene Steuerschlupflöcher über umstrittene Dividendengeschäfte - sogenannte Cum-Cum-Gestaltungen. Über die Aktiengeschäfte konnten große Kunden aus dem Ausland Steuern auf Dividenden von deutschen Unternehmen umgehen. Bund und Länder hatten sich bereits darauf verständigt, dieses Steuerschlupfloch per Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2016 zu schließen. Der Bundesfinanzhof hatte die „Cum-Cum-Geschäfte“ im August 2015 als unzulässig kritisiert.

Nach einem Bericht des „Handelsblatts“ und des „Bayerischen Rundfunks“ hat das Bundesfinanzministerium mit einem Schreiben vom 11. November grünes Licht gegeben für die Erstattung von Kapitalertragsteuern. Mögliche Ansprüche von Finanzämtern wegen solcher Cum-Cum-Geschäfte in der Vergangenheit scheinen den Angaben zufolge damit erledigt. Walter-Borjans habe ein Veto gegen die Veröffentlichung des Schreibens eingelegt. Meister habe den Vorbehalt der Finanzministerkonferenz missachtet und mit Herausgabe Fakten geschaffen, wird Walter-Borjans zitiert.

Meister hält dagegen, dass das Bundesfinanzministerium mit der deutlichen Mehrheit der Länder die richtigen Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom August 2015 gezogen habe. Diese Entscheidung sei in einem Schreiben veröffentlicht worden, damit die Finanzämter rechtzeitig die zum Jahresende drohende Verjährung in offenen Fällen unterbrechen könnten, die als steuerlicher Gestaltungsmissbrauch zu werten seien: „Ein weiteres Abwarten, bis jeder von allen einzelnen Formulierungen überzeugt ist, hätte keine Steueransprüche gesichert, sondern die nach Ansicht der Ländermehrheit nötigen Vorgaben an die Finanzämter und die Einleitung der Maßnahmen weiter verzögert.“

Dem nordrhein-westfälischen Finanzminister warf Meister vor, die Gelegenheit nicht genutzt zu haben, Bedenken unmittelbar auf der Finanzministerkonferenz am 10. November mit den Ressortchefs der übrigen Länder zu diskutieren. „Stattdessen hat sein Ministerium - ebenfalls am 10. November - lediglich schriftlich gegen das seit mehreren Monaten diskutierte und ihnen bereits seit längerem vorliegende Schreiben Vorbehalt eingelegt“, kritisierte Meister.

Hessens Ressortchef Schäfer unterstützte Meister. Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums sei die dringend notwendige Klarstellung, um in diesem Jahr noch handeln zu können. „Ansonsten wären viele Fälle in die Verjährung gegangen“, erklärte Schäfer. „Einige Finanzinstitute werden von uns in den kommenden Wochen Bescheide mit für sie unerfreulichen Nachrichten bekommen.“ Die seien im Sinne der Steuerzahler. „Wir handeln jetzt“, sagte er und schob Richtung Walter-Borjans nach: „Andere beschweren sich offenbar lieber und das auch noch zu spät.“

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