Bundesanwalt Kein Beweis für Ausspähung von Merkel-Handy

Dem Generalbundesanwalt zufolge hat sich der Verdacht der Ausspähung eines Handy von Angela Merkel nicht erhärtet. Verwirrung herrscht um ein Dokument, das von „Spiegel“-Redakteuren hergestellt worden sein soll.

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Für die Ausspähung von Handys von Angela Merkel gibt es keine Beweise. Quelle: dpa

Karlsruhe Bei den Ermittlungen wegen der mutmaßlichen Ausspähung eines Handys von Bundeskanzlerin Angela Merkel durch US-Geheimdienste hat sich der Verdacht bisher nicht erhärten lassen. Derzeit gebe es „keinen zu einer Anklage führenden Beweis dafür, dass Verbindungsdaten erfasst oder ein Telefonat der Bundeskanzlerin abgehört wurden“, sagte Generalbundesanwalt Harald Range am Donnerstag in Karlsruhe. Das Ermittlungsverfahren wegen des Merkel-Handys hatte die Bundesanwaltschaft im Juni 2014 nach monatelangen Vorprüfungen eingeleitet.

Range sagte: „Das Dokument, das in der Öffentlichkeit als Beleg für ein tatsächliches Abhören des Mobiltelefons angesehen worden ist, ist kein authentischer Fernmeldeaufklärungsauftrag der NSA. Es stammt nicht aus einer Datenbank der NSA.“ Vielmehr habe es „ein 'Spiegel'-Redakteur selbst hergestellt – laut seinen Angaben auf der Grundlage eines in Augenschein genommenen Dokuments der NSA“, sagte Range.

Er habe die Redakteure des „Spiegels“ gebeten, Fragen zu dem Papier zu beantworten oder es der Bundesanwaltschaft zur Verfügung zu stellen. Dies habe das Magazin unter Hinweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten abgelehnt. Auch die NSA selbst habe auf Anfrage des Bundesnachrichtendienstes (BND) eine Stellungnahme zu dem Vorgang abgelehnt. „Eine seriöse Bewertung der Echtheit und des Inhalts des Dokuments ist unter diesen Umständen derzeit nicht möglich“, sagte Range. Auch der ehemalige NSA-Mitarbeiter Edward Snowden habe sich bislang noch nicht gegenüber der Bundesanwaltschaft erklärt.

Der „Spiegel“ erklärte dazu, das Magazin habe seine Leser nicht falsch über die Herkunft einer Information unterrichtet. Der „Spiegel“ habe vor der Berichterstattung Zugang zu Informationen aus einer NSA-Datenbank gehabt, die er daraus übernommen habe. „Die Redaktion hat dem Bundeskanzleramt diese Abschrift zur Prüfung vorgelegt – und zwar mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass es sich dabei nicht um einen Originalauszug, sondern um eine Abschrift handelt.

Sämtliche dem Bundeskanzleramt vorgelegten Informationen stammen aus diesem Eintrag in der NSA-Datenbank.“ Eigene Informationen seien nicht hinzugefügt worden, erklärte das Magazin. Die Redaktion habe die Abschrift auch nicht als Originaldokument bezeichnet oder die Abschrift als Dokument abgedruckt.

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