Bundesarbeitsgericht Kirchenmitarbeiter dürfen streiken

Gleiches Arbeitsrecht für alle: Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen dürfen künftig unter bestimmten Umständen für bessere Arbeitsbedingungen streiken. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die großen Wohlfahrtsverbände
Mit Kerzen wurde das Wort Caritas geschrieben Quelle: obs
FSJler zeigen das Zeichen der Diakonie Quelle: dpa
Einsatzkräfte des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) während einer Katastrophenübung Quelle: dpa
Ein Altenheim Quelle: dpa
Obdachlose stehen für eine Portion Essen an Quelle: REUTERS
Angehende Rabbiner in einem jüdischen Bildungszentrum Quelle: dpa

Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen dürfen künftig für bessere Arbeitsbedingungen streiken. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt (1 AZR 179/11, 1 AZR 611/11). Die Kirchen dürfen aber auch den sogenannten dritten Weg wählen und mit den Gewerkschaften verbindliche Verhandlungsergebnisse vereinbaren. Von dem Urteil betroffen sind rund 1,3 Millionen Menschen, die für Caritas und Co. tätig sind.

Die christlichen Kirchen als Arbeitgeber

Vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen hatte Verdi-Chef Frank Bsirske den Kirchen die Missachtung von Grundrechten vorgeworfen. Das Grundrecht auf Streik müsse für alle gelten, forderte Bsirske. Es müsse Schluss sein mit der „vordemokratischen Situation“, die die Beschäftigten der beiden Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände unter Sonderrecht stelle. Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier verteidigte hingegen den sogenannte Dritten Weg, bei dem in paritätisch besetzten Kommissionen Tarife und Arbeitsbedingungen ausgehandelt werden und den das Gericht ebenfalls zugelassen hat.

Keine Verkürzung der Morgenandacht

Die Vertreter der Gewerkschaften haben vor dem Bundesarbeitsgericht ihre Forderung nach einem Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen bekräftigt. Es gehe schließlich nicht um die Verkürzung der Morgenandacht, sondern um die arbeitsvertragliche Gerechtigkeit, sagte ver.di-Anwalt Henner Wolter in der Verhandlung am Dienstag in Erfurt. Das Streikrecht für Mitarbeiter von Diakonie und Caritas sei notwendiges und zwingendes Mittel der Koalitionsfreiheit, weil sonst nichts anderes als "kollektives Betteln" übrigbleibe. Die Beeinträchtigung der im Grundgesetz gewährleisteten Koalitionsfreiheit sei bei einem Streikverbot "wesentlich höher" als die Nachteile, die die Kirche hinnehmen müsse, wenn gestreikt werde, sagte der ver.di-Anwalt.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%