Karlsruhe Darf ein Preisvergleichsportal für Bestattungen Angehörige über sein Geschäftsmodell im Unklaren lassen? Diese Frage hat am Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Geklagt hat der Bundesverband Deutscher Bestatter. Er stört sich daran, dass die Internetseite Bestattungsvergleich.de nicht sämtliche Anbieter auf dem Markt berücksichtigt, sondern nur diejenigen, die mit dem Betreiber eine Provision vereinbart haben. Für die Nutzer der Seite sei diese Einschränkung bei der Suche aber nicht ersichtlich.
Die Karlsruher Richter haben zu klären, ob es sich dabei um eine „wesentliche Information“ handelt, die der Verbraucher braucht, um eine „informierte geschäftliche Entscheidung“ treffen zu können. Dann wäre das Weglassen laut Gesetz irreführend und unlauter.
Für den Betreiber brachte BGH-Anwalt Christian Rohnke in der Verhandlung vor, dass den Nutzern nirgendwo Vollständigkeit oder Unabhängigkeit versprochen werde. Wer auf einer Seite keine Werbung finde und einen kostenlosen Service in Anspruch nehme, müsse zu dem naheliegenden Schluss kommen, dass dann wohl jemand anderes bezahle.
BGH-Anwalt Norbert Tretter hielt dem für den Branchenverband entgegen, dass es Nutzern des Portals um den schnellen Marktüberblick gehe. Dass sie sich dabei nicht allein auf diese Seite verlassen könnten, sei nirgendwo zu erkennen. „Es geht um Verbraucher, die in einer emotionalen Ausnahmesituation handeln müssen“, sagte er. Hier seien besonders hohe Anforderungen zu stellen.
Preisvergleichsportale im Internet müssen ihre Nutzer darauf aufmerksam machen, wenn sie nicht sämtliche Anbieter, sondern nur ausgewählte Unternehmen berücksichtigen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden.
Der Verbraucher rechne damit, dass er auf solchen Seiten einen schnellen Überblick über den gesamten Markt bekomme, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher. Das beeinflusse auch seine Entscheidung. Der Bundesverband Deutscher Bestatter hatte den Betreiber der Seite Bestattungsvergleich.de verklagt. Dort wurden nur diejenigen Anbieter gelistet, die sich zur Zahlung einer Provision bereiterklärten. Nachlesen konnte man das nur im Geschäftskunden-Bereich der Seite. Das ist zu wenig.