Bundeskabinett Neues Gesetz für Patientenrechte beschlossen

Die Bundesregierung stärkt die Patientenrechte mit einem neuen Gesetz. Bei Therapieinformationen und Arztfehlern soll es mehr Transparenz geben. Bei groben Fehlern wird die Beweislast umgekehrt.

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Bei groben Behandlungsfehlern müssen in Zukunft die Ärzte ihre Unschuld beweisen. Quelle: dapd

Berlin Das Bundeskabinett hat ein neues Gesetz für stärkere Patientenrechte beschlossen. Ärzte sollen ihre Patienten vor einer Therapie verständlich und umfassend informieren - auch über die Risiken. Dazu soll ein persönliches Gespräch geführt werden.

Wenn es einen Arztfehler gegeben hat, soll es mehr Transparenz geben. Auf Grund einzelner Gerichtsurteile ist das faktisch schon geregelt, nun soll der Arzt aber auch laut Gesetz bei groben Behandlungsfehlern beweisen müssen, dass er keinen Schaden verursacht hat. Bei einfachen Behandlungsfehlern muss wie bisher der Patient den Fehler als Ursache einer Schädigung nachweisen.

Krankenkassen sind bei Behandlungsfehlern künftig verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu unterstützen. Die Versicherten sollen sich Leistungen der Kassen leichter beschaffen können, die ihnen zustehen.

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