Bundesrat Gesetz gegen Immobilienblase beschlossen

Kritiker hatten zu hohe Hürden für Immobilienkredite durch die Umsetzung von EU-Recht bemängelt – nun soll mit einem Gesetz Abhilfe geschaffen werden. Das Ziel bleibt aber die Unterbindung gefährlicher Immobilienblasen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Das neue Gesetz soll Einschränkungen bei der Kreditvergabe für junge Familien und Senioren abbauen. Quelle: dpa

Berlin Ein neues Gesetz mit Obergrenzen für Kredite soll künftig Blasen auf Immobilienmärkten verhindern. Einschränkungen bei der Kreditvergabe für junge Familien und Senioren sollen aber abgebaut werden. Eine entsprechende Ergänzung des Finanzaufsichtsrechts passierte am Freitag den Bundesrat.

Damit soll verhindert werden, dass faule Immobilienkredite Banken bis an den Rand der Zahlungsunfähigkeit belasten. So erhält die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) neue Befugnisse. Dazu zählt die Festlegung bestimmter Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten. Zudem gibt es bei Darlehen künftig eine Obergrenze, die sich am Immobilienwert orientiert. Vorgaben, bis wann ein Immobiliendarlehen getilgt werden muss, kommen dazu.

Darüber hinaus soll das Gesetz Rechtsunsicherheiten durch die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie 2016 der EU beseitigen. Es geht um Kriterien zur Prüfung der Kreditwürdigkeit von Bauherren – verhindert werden sollte eine zu laxe Vergabe von Darlehen. Eine eingeschränkte Kreditvergabe für junge Familien und Senioren war laut Kritikern die Folge. Eine Wertsteigerung der Immobilie durch Baumaßnahmen oder eine Renovierung soll bei der Kreditwürdigkeitsprüfung nun berücksichtigt werden.

Die Länderkammer äußerte zwar die Erwartung, dass sich die Versorgung mit Immobilienkrediten wieder verbessert, ohne dass Verbraucher Gefahr laufen, sich zu überschulden. Zugleich erneuerte der Bundesrat aber in einer Entschließung seine Forderung nach einer weiteren Steigerung der Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung, insbesondere für ältere Menschen und junge Familien.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%