Berlin Der Bundesrat will verfassungsfeindliche Parteien künftig von der staatlichen Finanzierung ausschließen. Dazu beschloss die Länderkammer am Freitag in Berlin eine entsprechende Grundgesetzänderung, die auf die Initiative Niedersachsens zurückgeht. Der Antrag wird nun im Bundestag eingebracht. Darüber hinaus sollen mit einfacher Gesetzesänderung auch steuerliche Vergünstigungen für solche extremistische Parteien verhindert werden.
Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es hatte Mitte Januar ein Verbot der NPD wegen Bedeutungslosigkeit zwar abgelehnt, sie aber als verfassungsfeindlich eingestuft. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle wies bei der Urteilsverkündung ausdrücklich auf „andere Reaktionsmöglichkeiten“ des Gesetzgebers hin - etwa den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung.