Bundesregierung Neues Gesetz zum Ausbau der WLAN-Netze

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung für eine stärkere Verbreitung offener WLAN-Netze sorgen.

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Bundesregierung: Neues Gesetz zum Ausbau der WLAN-Netze Quelle: dpa

Ein Entwurf des Wirtschaftsministeriums sieht unter anderem vor, dass Anbieter den Zugang zu solchen Hotspots nicht verschlüsseln müssen. Wer sein WLAN-Netz anderen anbietet, soll auch nicht mehr dafür zahlen müssen, wenn diese darin gegen Recht verstoßen, etwa indem sie illegal Filme herunterladen. Konkret heißt es in dem Reuters am Montag vorliegenden Entwurf, die WLAN-Betreiber sollten nicht dazu verpflichtet werden dürfen, die persönlichen Daten von Nutzern zu erheben, die Eingabe eines Passworts zu verlangen oder das Anbieten des Dienstes einzustellen. Zudem wird die bisherige Störerhaftung auf Unterlassung abgeschafft. Betreiber der Funknetze müssen damit keine Abmahnkosten mehr fürchten.

Die Regierung bessert damit ein erst im Juni vergangenen Jahres vom Bundestag verabschiedetes WLAN-Gesetz nach. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das neue Rechtsunsicherheiten gebracht hatte. Über den Entwurf berichtete zuerst die "Rheinische Post".

Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums sagte, der Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes befinde sich in der Abstimmung zwischen den Ministerien und solle zügig und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Deutschland hinke bei der Verbreitung öffentlicher WLAN-Hotspots im europäischen Vergleich noch immer hinterher. Drahtlose Internetzugänge gelten etwa für Cafes, Restaurants und Hotels, auf Flughäfen aber auch in Einkaufszentren und Arztpraxen mittlerweile als wichtiger Wettbewerbsfaktor.

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