Bundessozialgericht Klagen zur Hartz-IV-Finanzierung abgewiesen

In zwei Klagen wurde gegen die Finanzierung der staatlichen Grundsicherung für Arbeitssuchende vorgegangen. Das Bundessozialgericht wies nun beide zurück und erklärt die Milliardenbeiträge damit für verfassungskonform.

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Die Klagen gegen die Finanzierung von Hartz IV sind abgewiesen. Quelle: dpa

Berlin Die Bundesregierung kann aufatmen: Deutschlands oberste Sozialrichter halten die Milliardenbeiträge der Arbeitslosenversicherung zur Finanzierung von Hartz IV für verfassungskonform. Das geht aus zwei Entscheidungen hervor, die das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch fällte. Es wies die Klagen eines Arbeitnehmers und eines Arbeitgebers zurück, die bemängelt hatten, ein Teil ihrer Sozialbeiträge werde zur Finanzierung der staatlichen Grundsicherung für Arbeitssuchende zweckentfremdet.

Derzeit trägt die Bundesagentur für Arbeit über den sogenannten Eingliederungsbeitrag die Hälfte der Verwaltungs- und Arbeitsförderungkosten, die für arbeitsfähige Hartz-IV-Empfänger aufgewendet werden. Im vergangenen Jahr waren das rund 4,5 Milliarden Euro. Seit 2005 hat die Bundesagentur bereits knapp 30 Milliarden Euro zur Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitssuchende beigetragen.

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