Bundestagentscheid Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte werden strenger bestraft

In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Übergriffe auf Polizisten und Rettungskräfte zugenommen. Nun reagiert der Bundestag und stimmte einem Gesetzentwurf des Justizministers zu. Somit drohen künftig höhere Strafen.

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Ein gewalttätiger Demonstrant schlägt einen Polizeibeamten nieder. Quelle: dpa

Berlin Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte werden in Zukunft strenger geahndet. Der Bundestag stimmte am Donnerstag für einen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas, mit dem ein neuer Straftatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eingeführt wird. Bisher kann ein Angriff auf Polizisten nur gesondert geahndet werden, wenn ein „Bezug zur Vollstreckungshandlung“ vorlag. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Polizist jemanden festnimmt oder Personalien feststellt. Künftig sollen Polizisten während der Dienstausübung insgesamt geschützt sein, also auch wenn sie sich auf Streife befinden, Unfälle aufnehmen, Beschuldigte vernehmen oder auf der Wache ihren Dienst verrichten. Im Jahr 2015 wurden dem Entwurf zufolge 64.371 Polizisten im Dienst Opfer von Straftaten.

Auch der Strafrahmen wird verschärft. Er soll bei einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren liegen. In einem weiteren Paragrafen werden Angriffe auf Rettungsdienste, Feuerwehr und andere Einsatzkräfte mit denselben Strafen belegt.

Außerdem kann künftig auch bestraft werden, wer bei einem Unglücksfall oder bei Gefahr eine Person daran hindert, bei einem Dritten Hilfe zu leisten.

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