Bundestagsbeschluss Wohnungseinbrüche werden stärker bestraft

Wohnungseinbrüche sollen in Zukunft stärker bestraft werden. Ermittler werden dabei verstärkt auch Telefon- und Internetdaten nutzen können, um den Tätern auf die Spur zu kommen. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag.

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Berlin Im Kampf gegen die hohe Zahl an Wohnungseinbrüchen hat der Bundestag ein härteres Vorgehen beschlossen. Das vom Parlament am Donnerstag verabschiedete Gesetz sieht für Täter eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr vor. Sogenannte minderschwere Fälle soll es nicht mehr geben. Durch das höhere Strafmaß dürfen Verfahren nicht mehr so einfach wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Bislang gibt es bei Wohnungseinbrüchen eine Mindeststrafe von einem halben Jahr und in minderschweren Fällen von drei Monaten.

Mit den Neuregelungen wird es auch möglich, dass die Ermittler Telefon- und Internetdaten nutzen können, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung bis zu zehn Wochen aufbewahrt werden müssen. Bislang ist dies bei Einbruchdiebstählen nicht möglich. Beim Anschluss eines Verdächtigen soll künftig nachvollzogen werden, von welcher Funkzelle aus telefoniert oder eine Internetverbindung genutzt wurde. Auch kann eher als bisher abgefragt werden, wer sich mit seinem Mobiltelefon in einer bestimmten Funkzelle aufhielt und als Täter infrage kommt.

Im vergangenen Jahr wurden mehr als 151.000 Einbrüche und Einbruchsversuche in Wohnungen registriert. Das waren zwar 9,5 Prozent weniger als im Vorjahr, davor hatte es jedoch jahrelang einen Anstieg gegeben. Nur 17 Prozent der Fälle konnten aufgeklärt werden - mehr als 80 Prozent der Einbrecher wurden also nicht gefasst.

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