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Bundestagsdebatte: Steinbrück sieht keine Mittelstandslücke

von wiw/rtr

Finanzminister Peer Steinbrück hat die Pläne für eine Unternehmenssteuerreform gegen Kritik aus der Opposition verteidigt. Die Reform sei notwendig für das Wirtschaftswachstum. Auch kleine und mittlere Unternehmen würden profitieren.

Steinbrück wirbt im Bundestag für die Reform der Unternehmenssteuern,  Reuters
Steinbrück wirbt im Bundestag für die Reform der Unternehmenssteuern, Foto: Reuters

„Mit dieser Reform stärken wir die Wachstumsbasis in Deutschland“, warb Steinbrück. Das wichtigste Anliegen sei, dass Deutschland mit niedrigeren Steuersätzen für Arbeit schaffende Investitionen attraktiver wird. Zudem werde dafür gesorgt, dass Firmengewinne wieder vermehrt in Deutschland versteuert werden. Steinbrück: Nur wenige Firmen profitieren nicht Der Minister betonte, bei der Erarbeitung des Konzeptes sei darauf geachtet worden, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. „Deshalb wehre ich mich gegen Unterstellungen, dass es eine Mittelstandslücke gibt“. Es seien nur ganz wenige Firmen, die davon nicht profitierten. Und auch den Vorwurf zusätzlicher Bürokratie wies Steinbrück zurück. Die Kosten dafür seien zum einen bezogen auf ein Unternehmen nur gering. Zudem seien die Maßnahmen im Interesse des Fiskus. Die Linkspartei nannte die Reform ungerecht. Die Grünen bemängelten Nachteile für den Mittelstand und neue Bürokratie. Verfassungsrechtliche Bedenken FDP-Finanzpolitiker Hermann Otto Solms sagte der Regierung voraus, sie werde mit der Reform vor dem Bundesverfassungsgerichts landen. Das Vorhaben sei verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Ansonsten sei es eine unzusammenhängende Ansammlung von sich teils widersprechenden Einzelschritten. Sie treffe die Wirtschaft nicht gleichmäßig und benachteilige gerade die schwächeren Firmen. Eine Reform müsse zudem mit Entlastungen für alle Firmen verbunden sein. Den Kern der geplanten Unternehmenssteuerreform bildet die Senkung der Steuerlast für Körperschaften um knapp neun Punkte auf unter 30 Prozent ab Anfang 2008. Durch eine Begünstigung einbehaltener Gewinne sollen künftig auch ertragsstarke Personengesellschaften vergleichbar besteuert werden. Zudem soll ab 2009 eine einheitliche Abgeltungssteuer von 25 Prozent für Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne eingeführt werden. Finanziert werden sollen die Steuersatzsenkungen durch die Schließung von Steuerschlupflöchern und die Verbreiterung der Besteuerungsbasis für Unternehmen. Schon mittelfristig erhofft sich Steinbrück von der Reform Steuermehreinnahmen.

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