Schnell erklärt Wie funktioniert die Bundestagswahl?

Am 24. September verteidigt Angela Merkel ihr Amt gegen Herausforderer Martin Schulz. Aber wie stimmen wir bei der Bundestagswahl eigentlich ab? Was bedeuten Überhangmandate? Und was hat es nochmal mit Erst- und Zweitstimme auf sich? Die wichtigsten Antworten im Überblick.

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Wer darf überhaupt wählen?

Jeder volljährige Deutsche, der seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Im Ausland lebende, volljährige Deutsche sind wahlberechtigt, wenn sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen einen Wohnsitz oder sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und dies weniger als 25 Jahre zurückliegt oder „aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.“ Insgesamt sind das in diesem Jahr 61,5 Millionen Menschen.

Wann und wo wird gewählt?

In Deutschland wird traditionell an einem Sonntag gewählt, dieses Jahr am 24. September. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bereits vor der Wahl erhält jeder Wahlberechtigte per Post eine Wahlbenachrichtigung, in der auch steht, in welchem Wahllokal er abstimmen darf. Die Briefwahl muss aktiv beantragt werden.

Wie war das nochmal mit der Erst- und Zweitstimme?

Links am Wahlzettel wird die Erststimme abgegeben. Mit ihr entscheiden sich die Wähler für den Kandidaten, der ihren eigenen Wahlkreis im Bundestag vertreten soll. Mit der Erststimme wählt man also einen Direktkandidaten. Der Bewerber, der die meisten Stimmen erhält gewinnt – und zieht in den Bundestag ein. In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise, sodass genau die Hälfte der Bundestagssitze über die Erststimme vergeben wird.

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Rechts auf dem Wahlzettel stehen die Landeslisten der Parteien. Mit der Zweitstimme legen die Wähler fest, wie stark welche Partei im Bundestag vertreten ist. Da die Partei mit den meisten Bundestagssitzen die Kanzlerin oder den Kanzler stellt, bestimmt die Zweitstimme indirekt auch darüber, wer diesen Posten einnimmt.

Wie werden die Bundestagssitze verteilt?

Die Bundestagssitze, die eine Partei entsprechend des Ergebnisses der Zweitstimme erhält, werden zunächst mit den siegreichen Direktkandidaten (Erststimme) besetzt. Die restlichen Plätze werden mithilfe der sogenannten Listenplätze vergeben. Jede Partei einigt sich vor der Wahl auf eine Liste mit Personen, die sie in den Bundestag entsenden will. Je weiter oben in der Liste, desto größer ist also die Chance auf einen Abgeordnetensitz.

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