Das jüngste Start-up aus Deutschland, das es bis in den Dax schaffte? SAP aus dem Jahr 1972. Deutschland tut sich schwer mit einer guten Gründerkultur. Das beginnt in der Schule und setzt sich an der Uni fort. Häufig haben Lehrer ein falsches Bild vom Unternehmer, der zu oft mit Managern in einen Topf geworfen wird. Ein Erfinder, der mit seinen Innovationen made in Germany Milliarden verdient – das ist der Stoff, der an Schulen bejubelt werden sollte. Studenten sollten die Gründung eines Start-ups für ihre Note anrechnen können. Der Staat könnte dies übrigens leicht unterstützen: mit einem Gründerstipendium. Das sollte für alle zugänglich sein – nicht nur, wie bislang, für Arbeitssuchende und Akademiker.
Start-up-Ökosystem 2017: So sieht der Markt in Deutschland aus Sicht von Start-ups, Gründern und Investoren aus
EXIST-Gründerstipendium, KfW-Förderung, Industrie 4.0 Plattform, Digital Hub Initiative
366 „early stage“-Investments
Investmentvolumen 2016: USD 967 Mio.
5 Unicorns
Quelle: Deutsche Börse und EY (Ernst & Young)
Mietkosten: Berlin Ø 16,80 Dollar pro Quadratmeter
Frankfurt Ø 21,10 Dollar pro Quadratmeter
Leerstandsquote: Berlin 4 Prozent, Frankfurt 11 Prozent
5,2 Universitäten auf 1 Million Einwohner - 0,565 Professoren auf 1000 Einwohner
12,7 Prozent der Bevölkerung mit höherem Bildungsabschluss
465 Patente von Universitäten genehmigt (2015)
EU Blaue Karte erleichtert Arbeitserlaubnis nach Universitätsabschluss
2015 wurden 763.000 Unternehmen gegründet, 0,0093 Unternehmen pro Kopf
Scheitern nicht akzeptiert
Gründung meist als GmbH oder UG (keine Genehmigung notwendig)
Gesetzlich vorgeschriebene Buchführungspflicht
Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Für kleine Unternehmen gelten Entlastungsregelungen bei oben genannten Punkten
Hoher administrativer Aufwand (Melde- und Abgabepflichten auch für Start-ups)
Körperschaftsteuer: 15 Prozent + 5,5 Prozent Soli = 15,825 Prozent
Gewerbesteuer: ≈ 15 Prozent (lokale Unterschiede)
Keine spezielle Regelung. In der Regel sofort abziehbar in Höhe der angefallenen Aufwendungen, soweit nicht zu aktivieren (keine Aktivierung selbstgeschaffener Wirtschaftsgüter)
Bis zu einer Million Euro komplett, der eine Million Euro übersteigende Betrag wird zu 60 Prozent des Verlustvortrags verrechnet werden; (zeitlich unbeschränkt)
Begrenzter körperschaftsteuerlicher Rücktrag des Verlustes ins Vorjahr möglich
Verlusterhalt u.a. bei stillen Reserven grds. möglich
Steuerneutrale Umwandlungen ohne Aufdeckung der stillen Reserven grds. möglich
25 Prozent Kapitalertragsteuer + Soli. 5,5 Prozent = 26,375 Prozent zu versteuern. (Im Inlandsfall lediglich Timing/Cash-Effekt, im Auslandsfall (Teil-)Freistellung/Erstattung auf Antrag möglich)
Natürliche Personen: Beteiligungsanteil < 1 Prozent Kapitalertragsteuer besitzt abgeltende Wirkung.
Beteiligungsanteil mindestens 1 Prozent (Veräußerungsgewinne)
Juristische Personen: Veräußerungsgewinne & Dividenden steuerfrei, 5 Prozent = nicht abzugsfähige Betriebsausgabe
Teileinkünfteverfahren auf den Carried Interest bei Investitionen von VC / Private Equity Fonds (wenn immaterielle Werte eingebracht werden)
Förderprogramm INVEST: Nicht rückzahlbarer steuerfreier Erwerbszuschuss i.H.v. 20 Prozent der Kapitalbeteiligung (wenn Bedingungen erfüllt)
Beratungsdienst durch IHK eingerichtet
GmbH: Gründungskapital 25.000€ + zusätzliche Kosten
AG: Gründungskapital 50.000€ + zusätzliche Kosten
Betriebsrat ab 5 Arbeitnehmern & 3 wählbaren Arbeitnehmern möglich
Kündigungsschutz mit > 5 Arbeitnehmern und Zugehörigkeit länger als 6 Monate
Ungleichbehandlung von Menschen nicht erlaubt, Quoten greifen für Startups nicht
sehr komplex und streng
Unternehmen mit > 9 Beschäftigten sind zur Bestellung eines
Datenschutzbeauftragten verpflichtet
Hohe Strafen bei Verletzung der Datenschutzrechte
Ähnlich mutig sollte der Staat mit Fachkräften aus dem Ausland umgehen. Heute können Arbeitgeber Zuwanderer erst einstellen, wenn sie nachgewiesen haben, dass sich kein anderer EU-Bürger für die Stelle findet. Die Regelung gehört abgeschafft – und durch ein Einwanderungsgesetz ersetzt, das ein Start-up-Visum für ausländische Gründer vorsieht.
Es ist nie genug Geld da. Doch bei der Start-up-Förderung gibt es kein Staatsversagen, sondern ein Privatversagen. Die Bundesregierung hat die Töpfe für Risikokapital gut gefüllt. Selbst teure Ideen etwa aus der Biotechnologie und Medizintechnik haben gute Chancen, bei den Bundesinitiativen oder den Beteiligungsgesellschaften der Länder Geld einzusammeln. Doch die Vermögenden in Deutschland könnten mehr tun. Laut Start-up-Verband gibt es in Deutschland etwa 5000 Privatleute, die Geld in Gründer investieren. In den USA sind es 200.000. Die deutsche Regierung muss Investitionen in junge Unternehmen so einfach machen wie in andere Anlageformen. Business Angels brauchen Rechtssicherheit, dass ihre Erlöse aus Start-ups ungeschmälert in neue Start-ups investiert werden können. Und es schadet nicht, wenn der Staat bei Vermögenden verstärkt für ihr Engagement wirbt: Volkswirtschaftlich ist Geld bei Start-ups besser angelegt als etwa beim Kauf von SAP-Aktien.