Bundesverfassungsgericht Bundesregierung darf Rüstungsexporte geheim halten

Brisante Rüstungsexportgeschäfte müssen von der Regierung vor ihrer abschließenden Genehmigung nicht veröffentlicht werden. Die Verfassungsklage von drei Grünen-Abgeordneten ist damit gescheitert.

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Auch vor dem nächsten Export eines „Boxer“-Fahrzeugs muss die Bundesregierung den Bundestag nicht informieren. Quelle: dpa

Karlsruhe Die Bundesregierung muss den Bundestag nicht vorab über mögliche Waffenexporte unterrichten. Das hat am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

Die Regierung müsse aber grundsätzlich Abgeordneten auf eine entsprechende Anfrage hin mitteilen, dass der Bundessicherheitsrat ein bestimmtes Kriegswaffenexportgeschäft genehmigt oder nicht genehmigt habe. Begründen müsse die Regierung ihre Entscheidung aber nicht. (Az. 2 BvE 5/11)

Auskünfte zu noch nicht abgeschlossenen Vorgängen bei Rüstungsgeschäften müsse die Bundesregierung nicht erteilen, urteilte das Gericht. Dies gelte etwa für sogenannte Voranfragen, mit denen Rüstungskonzerne lange vor einem Geschäft klären, ob ein Ausfuhrvorhaben Aussicht auf eine Genehmigung hat. In diesem frühen Stadium sei der Willensbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung besonders geschützt, entschied das oberste deutsche Gericht.

Damit hatte die Verfassungsklage der Grünen-Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Katja Keul und Claudia Roth gegen die Informationspraxis der Regierung teilweise Erfolg.

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