Bundesverfassungsgericht Die Mietpreisbremse wird gebraucht

Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Quelle: dpa

Die Bundesregierung will die Mietpreisbremse verschärfen, das Bundesverfassungsgericht sieht in ihr keinen Verstoß gegen das Grundgesetz. Das ist gut, denn noch wird das Instrument benötigt.

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Die Mietpreisbremse verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Regelungen verletzten weder die Eigentumsgarantie noch die Vertragsfreiheit und den allgemeinen Gleichheitssatz, begründeten es die Richter.

Damit steht den neuen Maßnahmen für das Thema Wohnen, die die Bundesregierung am Sonntag beschlossen hat, nichts entgegen. Union und SPD hatten im Koalitionsausschuss vereinbart, die Mietpreisbremse zu verschärfen und sie auch zu verlängern. Dass Immobilienverbände und die Baubranche darauf mit Kritik reagierten, war zu erwarten. Weitere Regulierung verunsichere Investoren, so werde keine einzige zusätzliche Wohnung gebaut, lauten die Vorwürfe.

Das stimmt natürlich. Ebenso wie die Kritik, Regulierung verteuere das Bauen: Die Politik hat in den vergangenen Jahrzehnten viele neue Vorschriften erlassen, die einzuhalten viel Zeit und Geld kostet. Aber der Markt für Immobilien funktioniert anders als der vollkommene Markt aus dem Lehrbuch. Steigen die Preise für das Angebot, den Wohnraum, können die Nachfrager nicht einfach darauf verzichten wie auf ein Telefon oder ein Auto: Wohnen müssen nun einmal alle. Davon profitieren nicht zuletzt Investoren und Bauunternehmen – viele Baufirmen sind derzeit so ausgelastet wie noch nie.

Dazu kommt, dass immer mehr Menschen ihren Arbeitsplatz in den großen Städten und Ballungsräumen finden. Ihnen hilft es also nicht, wenn man anderswo noch immer günstig wohnen kann. Sie brauchen Wohnraum, von dem aus sie ihr Büro oder ihren Betrieb gut erreichen können – und den sie sich auch leisten können.

„Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken“, begründeten auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts ihre Entscheidung. Es ist daher richtig, dass die Bundesregierung mit der Mietpreisbremse dafür sorgen will, dass die Mieten weniger stark als zuletzt steigen. Das heißt nicht, dass das Instrument für immer gelten muss. Derzeit wird es aber noch gebraucht und sollte so lange eingesetzt werden, bis genug neue Wohnungen fertig gestellt sind. Und der Markt dann wieder so funktioniert, dass die Preise sich von selbst regeln.

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