Bundesverfassungsgericht Linke klagen gegen Fiskalpakt

Für die Linkspartei ist der europäische Fiskalpakt ein massiver Einschnitt in die Budgethoheit des Parlaments. Deswegen haben die Abgeordneten und die Fraktion eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe angekündigt.

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Ein Schild vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Quelle: dpa

Berlin Die Linkspartei zieht wegen des umstrittenen europäischen Fiskalpaktes für mehr Haushaltsdisziplin vor das Bundesverfassungsgericht. Die Abgeordneten und die Fraktion im Bundestag würden eine Verfassungsbeschwerde und eine Organklage einreichen, teilte die Partei Die Linke am Freitag in Berlin mit.

Die Verträge griffen massiv in die Budgethoheit des Parlamentes ein und verstießen gegen das Demokratieprinzip, begründet die Linke den Schritt. Die rote Linie, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Lissabon-Entscheidung gezogen habe, werde überschritten.

Vertreten werde die Partei von Prof. Hans-Peter Schneider und Prof. Andreas Fisahn. Ob auch gegen den Vertrag für den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM geklagt werde, werde noch geprüft. Der Bundestag stimmt am 25. Mai über Fiskalpakt und ESM ab. Schwarz-Gelb ist beim Fiskalpakt auf Stimmen der Opposition angewiesen, da in Bundestag und in Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit nötig ist.

Zuvor hatte auch ein Bürgerbündnis Verfassungsbeschwerde gegen den ESM und Fiskalpakt angekündigt. Als Prozessbevollmächtigte wurden die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sowie der Staatsrechtler Christoph Degenhart gewonnen.

Das Finanzministerium und Bundestags-Experten hatten darauf verwiesen, dass sich Deutschland mit dem Fiskalpakt für die Ewigkeit binde. Eine einseitige Kündigung des Vertrags sei nicht möglich.

Die Linke warnte schon Ende März, dass mit dem Fiskalpakt die Parlamentsrechte beschnitten würden - und zwar für die Ewigkeit. Dies sei durch das Grundgesetz aber nicht gedeckt. Fraktionschef Gregor Gysi hatte erklärt: „Mit diesem Vertrag beginnen Sie die Gründung einer Europäischen Föderation, der Vereinigten Staaten von Europa, und zwar über eine Fiskalunion.“ Dies lasse das Grundgesetz nicht zu.

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