Bundesverfassungsgericht Wanka verteidigt AfD-Schelte

Eine anderthalb Jahre alte Pressemitteilung bringt die Bildungsministerin in Erklärungsnot. Darf jemand in ihrer Funktion scharfe Kritik an der AfD üben? Karlsruhe scheint skeptisch zu sein.

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Johanna Wanka: Wanka verteidigt AfD-Schelte Quelle: dpa

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka hat sich vor dem Bundesverfassungsgericht für eine Afd-kritische Pressemitteilung im Jahr 2015 gerechtfertigt. Darin hatte sie eine „Rote Karte für die AfD“ gefordert, nachdem die Rechtspopulisten zuvor während der Flüchtlingskrise in einem Demonstrationsaufruf eine „Rote Karte für Merkel!“ verlangt hatten. Das sei nicht nur ein Angriff auf die Kanzlerin gewesen, sondern auf die gesamte Bundesregierung, sagte die CDU-Ministerin in der zweieinhalbstündigen Verhandlung am Mittwoch in Karlsruhe.

„Und da habe ich mich auch persönlich empört und habe darauf reagiert.“ Das müsse ihrer Ansicht nach auch als Regierungsmitglied möglich sein und nicht nur als Privatperson.
Die AfD klagt gegen Wanka, weil sie die Mitteilung über ihr Ministerium verbreiten ließ. Eine Ministerin dürfe ihre Funktion nicht nutzen, um die Reichweite ihrer Botschaft zu erhöhen und ihr mehr Autorität zu verleihen, sagte der Prozessbevollmächtigte der Partei, Marc Vallendar. Wanka habe zum Boykott der Demo aufgerufen.

Tatsächlich dürfen Regierungsmitglieder ihre Ressourcen und die Autorität ihres Amtes nach bisheriger Karlsruher Rechtsprechung nicht für den politischen Meinungskampf nutzen. Die Frage ist nun, ob es womöglich ein „Recht auf Gegenschlag“ gibt und wo dessen Grenzen wären. Wanka hatte der AfD auch vorgeworfen, Rechtsextremisten „unerträgliche Unterstützung“ zu leisten - damit könnte sie übers Ziel hinausgeschossen sein. Die Richter fragten sehr kritisch nach. Sein Urteil wird der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle voraussichtlich erst in einigen Wochen bis Monaten verkünden. (Az. 2 BvE 1/16)

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