Bundesverwaltungsgericht Klagen gegen Elbvertiefung erneut abgewiesen

Die Gegner der geplanten Elbvertiefung hatten in neue Klagen von Gemeinden und Fischern große Erwartungen gesetzt. Doch das Bundesverwaltungsgericht hat nicht zu ihren Gunsten entschieden.

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Das Bundesverwaltungsgericht hat weitere Klagen gegen die Elbvertiefung abgewiesen Quelle: dpa

Die umstrittene Elbvertiefung hat eine weitere Hürde genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Dienstag Klagen der Gemeinden Cuxhaven und Otterndorf sowie von Berufsfischern ab. Die Planungen zur Vertiefung des Flusses litten nicht an Fehlern oder Abwägungsmängeln, entschieden die Richter. Die Behörden hätten dem Interesse an einer besseren Nutzbarkeit der Elbe für große Containerschiffe den Vorrang geben dürfen gegenüber den widerstreitenden Interessen der Kläger.

Bereits im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem ersten großen Urteil die Planungen für die Elbvertiefung als weitgehend rechtmäßig bestätigt. Damals ging es um die Einwände der Umweltverbände BUND und Nabu, die die umfassendsten Klagerechte haben. Demgegenüber seien die Belange der Gemeinden und der Fischer nicht eingeschränkt schutzwürdig, erklärte das Gericht.

Cuxhaven und Otterndorf hatten ins Feld geführt, dass die Elbvertiefung gravierende Auswirkungen auf den Tourismus und den Hochwasserschutz haben werde. Zum Beispiel drohten eine weitere Verschlickung des Watts oder gefährlich hohe Wellen in zwei Flussbädern. Diesen Einwänden folgte das Gericht jedoch nicht.

Die Fischer fürchten um ihre Existenz, weil durch die Elbvertiefung etwa traditionelle Fangplätze wegfielen. Dazu erklärte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher, dass sie Ausbaumaßnahmen grundsätzlich hinnehmen müssten: „Fangchancen sind nicht geschützt.“ Für den Fall einer Existenzgefährdung seien zudem Entschädigungen vorgesehen.

Die Elbe soll zum neunten Mal vertieft werden. Der Fluss soll so ausgebaut werden, dass künftig Containerriesen mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Metern unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 Metern auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen bessere Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Schiffe einander beim Ein- und Auslaufen passieren können.

Mit dem zweiten Urteil zur Elbvertiefung besteht allerdings immer noch keine endgültige Rechtssicherheit. Im Dezember steht in Leipzig noch ein dritter Schwung an Klagen zur mündlichen Verhandlung an. Dann geht es um die Belange von Privatpersonen sowie von Boden- und Wasserverbänden.

Zudem müssen die Planer auch noch nachbessern, weil in der ersten Entscheidung im Februar einzelne Planungsmängel festgestellt worden waren. Unter anderem wurden Flächen für den bedrohten Schierlings-Wasserfenchel gesucht, der in dem Umweltverfahren eine große Rolle gespielt hatte. Die nachgebesserten Planunterlagen sollen voraussichtlich im Januar fertiggestellt werden.

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