Bundesverwaltungsgericht Urteil zur Elbvertiefung fällt am 9. Februar

Die Klage gegen die Elbvertiefung beschäftigt das Bundesverwaltungsgericht seit viereinhalb Jahren. Nun soll im Februar 2017 ein Schlusspunkt gesetzt werden.

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Demonstranten vor dem Bundesverwaltungsgericht. Quelle: dpa

Das Bundesverwaltungsgericht wird seine Entscheidung zur Elbvertiefung am 9. Februar 2017 verkünden. Das erklärte der Vorsitzende Richter des 7. Senats am Mittwoch in Leipzig. Das Gericht hatte seit Montag drei Tage hintereinander über die Klage der Umweltschutzverbände BUND und Nabu gegen die Pläne zur Ausbaggerung der Elbe verhandelt. (Az.: BVerwG 7 A 2.15)

Der Fluss soll in mehreren Abschnitten von der Nordsee bis Hamburg vertieft werden, damit schwere Containerschiffe mit großem Tiefgang den Hamburger Hafen erreichen können. Nach den Planungen soll die Elbe künftig für Frachter mit einem Tiefgang von 13,5 Meter unabhängig von Ebbe und Flut schiffbar sein. Je nach Wasserstand sollen es sogar 14,5 Meter werden.

BUND und Nabu befürchten massive Verschlechterungen für den Fluss und sehen zahlreiche Verstöße gegen das Natur- und Artenschutzrecht. „In der jetzt geplanten Form ist das Vorhaben nicht ansatzweise zulässig“, sagte der Kläger-Anwalt Rüdiger Nebelsieck in seinem Schlussplädoyer. Die Behörden unterschätzten die „dramatischen Auswirkungen der Flussvertiefung“.

Einige kleinere Änderungen sagten die Planer noch im Gerichtssaal zu, etwa beim Umgang mit dem Baggerschlamm oder beim Schutz der kleinen Fischart Finte. Anwalt Wolfgang Ewer betonte in seinem Schlusswort die wirtschaftliche Bedeutung der Elbvertiefung: „Wenn es nicht zeitnah gelingt, den Hafen tideunabhängig für die neue Schiffsgeneration zugänglich zu machen, wird das zu gravierenden Auswirkungen führen.“

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