Bundeswehr Von der Leyen verteidigt Inlandseinsätze bei Terror

Laut Verteidigungsministerin von der Leyen sei ein Inlandseinsatz der Bundeswehr bei Terroranschlägen mit dem Grundgesetz nicht nur vereinbar. Es lasse dies ausdrücklich zu. Auch der Gebrauch von Schusswaffen zählt dazu.

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Im Fall der Fälle arbeiten Bundeswehr und Polizei zusammen. Quelle: dpa

Murnau Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat die Möglichkeit von Inlandseinsätzen der Bundeswehr bei Terroranschlägen katastrophalen Ausmaßes verteidigt. Das Grundgesetz lasse dies ausdrücklich zu, sagte von der Leyen beim Besuch einer gemeinsamen Übung von Polizei und Bundeswehr zur Terrorabwehr am Donnerstag in einer Kaserne im oberbayerischen Murnau am Staffelsee. Die Bevölkerung würde es nicht verstehen, wenn die Soldaten bei einem schweren Terroranschlag, bei dem die Polizei an ihre Grenzen stößt, in den Kasernen blieben.

Sowohl die Verteidigungsministerin als auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) machten aber unmissverständlich klar, dass die Einsatzführung bei einem derartigen Bundeswehreinsatz ausschließlich bei der Polizei läge. Von der Leyen betonte, dass bei einer terroristischen Großlage im Inland auch der Schusswaffengebrauch durch Soldaten vom Grundgesetz gedeckt sei.

Als Beispiele für die Unterstützung der Polizei bei einem Terroranschlag nannten beide Unionsminister den Einsatz gepanzerter Krankentransporter oder die Beseitigung von Sprengfallen. Bei der bundesweiten dreitägigen Stabsrahmenübung wurden Terroranschläge simuliert und Kommunikation, Koordination und Alarmketten getestet. Daran nahmen Einheiten aus Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und aus Schleswig-Holstein teil.

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