Bundeswehreinsätze im Ausland Union kippt Reform der Parlamentsrechte

Bereits vor einem Jahr hatte die Große Koalition ein Gesetz zur Reform der Parlamentsrechte bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr ins Parlament eingebracht. Jetzt hat die Union das Gesetz offenbar gekippt.

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Bestimmte Ausbildungseinsätze der Bundeswehr hätten nach dem neuen Gesetz auch ohne Mandat des Parlaments möglich sein sollen. Quelle: dpa

Düsseldorf Nach ARD-Informationen ist die Reform der Parlamentsrechte bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr gescheitert. Der Unionsfraktionsvorsitzende Volker Kauder (CDU) soll dem Koalitionspartner mitgeteilt haben, dass es bis zur Bundestagswahl kein gemeinsames Gesetz geben werde. Der gemeinsame Gesetzentwurf war bereits vor über einem Jahr ins Parlament eingebracht worden und war zwischen dem Verteidigungsministerium und dem auswärtigen Amt abgestimmt.

Das Gesetz sollte die Informations- und Kontrollrechte des Bundestages stärken. So sollte die Regierung verpflichtet werden, Auslandseinsätze zu beurteilen und pro Jahr einmal einen umfassenden Bericht zur Gesamtausrichtung des militärischen Engagements vorzulegen. Darüber hinaus sollten die Mitwirkungsrechte des Bundestages an die veränderte Anforderungen bei Auslandseinsätzen angepasst werden. Bestimmte Ausbildungseinsätze hätten allerdings auch ohne Mandat des Parlaments möglich sein sollen.

Einige Verteidigungspolitiker von CDU und CSU hatten das Gesetz jedoch abgelehnt, weil sie ihre weitreichenderen Forderungen nicht hatten durchsetzen können. Nach ihrem Willen wären alle Missionen unterhalb von Kampfeinsätzen vorab genehmigt worden. Das Parlament hätte in diesem Fall nur das Recht gehabt, die Bundeswehrsoldaten nachträglich zurückzurufen.

Kauder hat sich nun scheinbar auf die Seite der Kritiker gestellt. Nach ARD-Informationen will die SPD nun noch einmal das Gespräch mit Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) suchen.

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