WirtschaftsWoche Online: Herr Frerk, sind Sie Christ?
Herr Carsten Frerk: Nein. Ich bin nicht getauft. Religion interessiert mich nicht.
Warum dann Ihr Zorn gegenüber der Kirche?
Ich bin nicht zornig. Ich interessiere mich für den Verein gar nicht. Aber ich halte die Nähe zwischen Staat und Kirche für gesellschaftspolitisch falsch und schädlich. Die Freiräume, die die katholische und evangelische Kirche gegenüber Staat und Parteien genießen, sind absolut nicht in Ordnung.
In Ihrem neuen Buch „Kirchenrepublik Deutschland“ prangern Sie den christlichen Lobbyismus an. Was ist daran so schlimm?
Christlicher Lobbyismus als solcher ist überhaupt nicht schlimm. Kirchen haben 34 Lobbybüros in Deutschland, die Einfluss ausüben auf Politik und Meinungsmacher. Das ist völlig in Ordnung und Teil unserer gelebten Demokratie. Aber die frühe Einbindung der Kirchen in die Gesetzgebungsprozesse geht eindeutig zu weit. Diese seit Jahrzehnten andauernde Praxis ist das Gegenteil von Demokratie.
Ein Beispiel bitte.
Nehmen Sie das Betriebsverfassungsgesetz, das in den Gründungsjahren der Bundesrepublik entworfen und verabschiedet wurde. Die Kirchen setzten durch, dass das Gesetz für ihre Mitarbeiter keine Anwendung findet. Nach den Kriegswirren hat die Kirche das politische Vakuum genutzt, indem sie sich als ‚Sprachrohr des Volkes‘ ausgegeben hat und auf diese Weise Privilegien gesichert hat.
Mit welchen Folgen?
Die zehn Jahre nach 1945 waren goldene Jahre für die Kirche. Die Kirchen haben in dieser Zeit Sonderrechte für sich und die eigenen Betriebe ausbedungen. In den Kirchen und kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen, also etwa der evangelischen Diakonie und der katholischen Caritas, sind die Grundrechte der Mitarbeiter teilweise ausgehebelt. Die Angestellten dürfen nicht streiken, keinen ordentlichen Betriebsrat gründen und verdienen in der Regel weniger als in Unternehmen. Wiederverheiratete Ärzte haben es noch immer schwer, in einem katholischen Krankenhaus Karriere zu machen. Die christlichen Privilegien gelten zudem nicht nur im Arbeitsrecht.
Wo denn noch?
Wirklich frech wird es, wenn man die Möglichkeiten der Kirchen beschreibt, wie sie Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess ausüben können. Denn ihre Vertreter haben einen Sonderstatus im deutschen Bundestag. Sie können ein und ausgehen, wie es ihnen beliebt. Die Kirchen sagen selbst, dass sie in allen Stadien wichtiger Gesetzesprozesse involviert sind. Selbst in der gerade erst gegründeten Atomkommission, die eine Lösung für die Finanzierung des Atomausstiegs finden soll, finden sich zwei Bischöfe. Hier findet christliche Einflussnahme statt, ohne dass es hierfür eine gesellschaftsrechtliche Grundlage gibt.
Wer im Bundestag lobbyieren will, muss sich im Lobbyregister eintragen lassen. Die Regeln sind doch für alle gleich...
Sie gelten aber nicht für die beiden großen christlichen Kirchen. Beim deutschen Bundestag gibt es rund 1500 angemeldete Lobbyisten, die als Verein oder Verband Zugang zu den Parlamentariern haben. Darunter sind zwar auch rund 50 kirchliche Organisationen wie die katholischen Bildungswerke, Studentenverbände, die evangelischen Erzieher und der Entwicklungsdienst. Die Kirchen selber gehören aber nicht dazu. Die Mitarbeiter ihrer Lobbybüros haben jederzeit Zugang zum Bundestag.
Warum das?
Weil sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert sind und deshalb wie eine staatliche Stelle behandelt werden. Staatliche und halb-staatliche Institutionen haben natürlich Zugang zum Bundestag. Das heißt: Für alle Lobbyisten gilt die Geschäftsordnung des Bundestages, für die Kirchen nicht. Sie besitzen Privilegien, die andere Vereine und Verbände nicht haben. Die beiden Großkirchen erhalten somit zu viel Einfluss auf Gesetze, die das gesellschaftliche Leben in Deutschland beeinflussen.
Warum die Kirche so vermögend ist
Glauben Sie, dass das so bleiben wird? Die Kirchen verlieren seit Jahren Mitglieder – und damit auch an gesellschaftlicher Bedeutung.
Solange der Staat die Kirchensteuer eintreibt und dafür Provision kassiert, sehe ich nicht, dass sich daran etwas ändert. In den meisten Ländern müssen die Kirchen ihre Mitgliedsbeiträge selber reinholen, in Deutschland übernehmen das die Finanzämter der Bundesländer. Deshalb ist die Kirche so vermögend. Die Einnahmen steigen sogar trotz Mitgliederschwund seit Jahren an. Die Kirchensteuer ist gekoppelt an das Einkommen. Wenn das steigt, steigen auch die Kirchensteuereinnahmen. Im Jahr nimmt die Kirche derzeit über die Steuer rund 11 Milliarden Euro ein. Und das ist ja nur ein Teil der Einnahmen.
Was kommt noch dazu?
Einnahmen aus den sozialwirtschaftlichen Aktivitäten wie Diakonie und Caritas, steuerliche Zuwendungen und sonstige wirtschaftliche Betriebe wie Forst- und Immobiliengeschäft. Die Kirche gilt als Konzern der Nächstenliebe, ihre wirtschaftlichen Interessen hingegen werden in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Dabei ist das sehr relevant. Die Kirche ist der größte Landbesitzer in Deutschland und an zahlreichen Bauvorhaben beteiligt. Was glauben Sie wohl, was die Kirchenvertreter im Bundestag machen, wenn die Regierung neue Gesetze plant, die den Landbesitz diskriminieren!
Wir groß ist der ökonomische Einfluss der Kirche?
Rund 129 Milliarden Euro fließen jedes Jahr durch die Hände der Kirchen. Zum Vergleich: Der Inlandsumsatz der deutschen Automobilindustrie beträgt 127 Milliarden Euro. Die Kirche ist eine wirtschaftliche Macht in Deutschland. In jedem Politikfeld, in dem die Kirche eine Rolle spielt, funktioniert der Staat eins zu eins wie die Kirche es will. Das liegt auch daran, dass die Kirche wie kein anderer Lobbyverband derart mit Wahlempfehlungen drohen kann. Dieses Drohpotenzial macht den Staat zum devoten Deppen.
Neben dem üblichen Lobbyismus beschreiben Sie in Ihrem Buch auch den „Lobbyismus von innen“. Was meinen Sie damit?
Es gibt zum Beispiel Fachbruderschaften in den Ministerien und der öffentlichen Verwaltung. Das sind fachkirchliche Beraterkreise, die sich regelmäßig treffen, um Themen zu besprechen.
Nun hat jeder Mensch eine persönliche Einstellung, mal entspringt sie religiösen Überzeugungen, mal atheistischen Wertvorstellungen. Warum ist es so schlimm, wenn sich jemand mit Gleichgesinnten zusammen tut, um seine Wertvorstellungen durchzusetzen?
Die Top-Positionen in den Ministerien sind in der Regel von Leuten besetzt, die einen christlichen Organisationshintergrund haben. Ein Referent im Bundesfinanzministerium hat mir mal erzählt, dass es völlig zwecklos sei, eine Idee zu äußern, die den finanziellen Spielraum der Kirche in Frage stellt. Selbst innerhalb eines Ministeriums funktioniert der kirchliche Lobbyismus. Im Finanzministerium soll zum Beispiel ein Entwurf zur Bodensteuerreform seit Jahren auf Eis liegen. Demnach müssten auch die Kirchen Grundsteuer bezahlen. Auch bei den Kapitalerträgen haben sich die Kirchen durchgesetzt.
Inwieweit?
Bei Vermögensgewinnen behält der Staat automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer ein. Christliche Anleger können ihre Kirchensteuer darauf anrechnen. Die Einnahmen für die Kirchen betragen pro Jahr rund 750 Millionen Euro. Gleichzeitig zahlen die Kirchen selber aber keine Kapitalertragsteuern auf Vermögensgewinne, da sie als gemeinnützige, wohltätige beziehungsweise kirchliche Organisationen nach Einkommensteuergesetz davon befreit sind. Der Staat verzichtet also auf Geld. Bei einem geschätzten Kapitalvermögen der Kirchen im dreistelligen Milliardenbereich und einer ein-prozentigen Verzinsung wären das mindestens 250 Millionen Euro pro Jahr – ein üppiges Geschenk des Staates an die Kirchen.
Wer lobbyiert aus Ihrer Sicht erfolgreicher: Katholiken oder Protestanten?
Checkliste: Diese Belege helfen Steuern sparen
Lohnsteuerbescheinigung
Bescheinigung über
- Arbeitslosengeld/ Elterngeld/ Kurzarbeitergeld
- Krankengeld / Mutterschaftsgeld
bei Rentenbezug (z. B. Alters-, Erwerbsunfähigkeits-, Witwen-, private Versicherungsrenten)
- bei erstmaligem Bezug den Rentenbescheid
- jährliche Rentenbescheinigung
Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (z. B.: Bausparvertrag): Anlage VL
Belege über Nebeneinkünfte
Quelle: Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Jahreszinsbescheinigungen, etwa von Bausparkassen, Banken, Fondsgesellschaften
Steuerbescheinigungen bei einbehaltener Zinsabschlagsteuer (Abgeltungsteuer)
Belege über Verkauf von Aktien / Grundstücken / Vermögenswerten etc.
bis 14 Jahre: Betreuungskosten z. B. Gebühren für Kindergarten, -hort, Babysitter, Tagesmutter
über 18 Jahre: Ausbildungs- und Lehrverträge, Immatrikulationsbescheinigung bei Studium
im Ausland: Familienstandsbescheinigung
Belege über Schulgeld, Krankenversicherungsbeiträge, Lohnsteuerbescheinigung des Kindes, Waisenrentenbescheinigung
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Gewerkschaftsbeiträge, Unfallversicherung, Rechtschutzversicherung
Bewerbungskosten (z. B. Kopier-, Porto-, und Fahrtkosten, Bewerbungsmappen)
Reisekosten: Erhöhte Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen, Unterkunftskosten (z. B. Kraftfahrer, Bauarbeiter, Außendienst)
Winterbeschäftigungsumlage
Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte, Auswärtstätigkeit
- Entfernungs-km, Anzahl Fahrten
- Sammelbeförderung z. B. Werkbus (TÜV-Bericht / ASU / Inspektionsrechnungen immer aufheben wg. km-Stand)
- Unfallkosten PKW
Arbeitsmittel (z. B. Computer, Druckerpatronen, Büromaterial, Werkzeug, Berufskleidung, Fachliteratur)
doppelte Haushaltsführung (Miete, Mietnebenkosten, notwendiger Hausrat, Zweitwohnungssteuer)
Steuerberatungskosten
Fortbildungskosten (Kurs- und Prüfungsgebühren, Kosten für ein Zweitstudium)
Arbeitszimmer (sofern der Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitsplatz stellt)
beruflich veranlasste Umzugskosten (Spediteur, Umzugshelfer, Renovierungskosten, Anschlussgebühren, etc.)
rankheitskosten (z. B. Medikamente, Zahnarzt, Brille, Krankenhausaufenthalt, Kur, Physiotherapie)
Fahrtkosten zum Arzt (Anzahl der Fahrten und km)
Scheidungskosten / Beerdigungskosten
Kosten für Haushaltshilfe
Nachweis über Behinderung (Behindertenausweis, Bescheinigung vom Versorgungsamt, Rentenbescheid über Unfallrente)
Unterhaltsleistungen Kinder / Ehefrau / Eltern / Großeltern / Lebensgefährte/in
Krankenversicherungsbeiträge für unterhaltene Personen
Riester-Rente
Rürup-Rente (Basisrente)
Versicherungsbeiträge (z. B. Lebens-, Haftpflicht-, Kfz-, Unfallversicherung)
Krankenversicherung: Nachweis Basistarif, Beitragserstattungen
Spendenbescheinigungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Reinigung, Gartenpflegearbeiten (wie z. B. Rasenmähen oder Heckenschneiden), Schneeräumen
Umzugsdienstleistungen (Umzugsspedition)
Pflege von kranken Personen
Handwerkerleistungen:
Arbeiten an Haus oder Wohnung, Reparatur und Wartung von Gegenständen, Kontrollaufwendungen (z. B. Gebühr für den Schornsteinfeger)
Hinweis: Alle Arbeiten müssen im oder am Haus bzw. an Wohnung vorgenommen worden sein
Voraussetzungen:
Begünstigt ist nur der Arbeitslohn, einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen und Fahrtkosten - keine Leihgebühr für Maschinen
Hinweis: Kontoauszüge müssen die Bezahlung per Überweisung belegen
Vermieter:
- Kaufvertrag, Makler-, Auflassungsgebühr, Grunderwerbssteuer, Notarkosten
- Bau-, Reparaturrechnungen, Zinsbescheinigungen
Sonderabschreibung:
- für ein Baudenkmal, Gebäudesanierung
In der evangelischen Kirche gibt es eine ausgeprägte Streitkultur. Die Protestanten bezeichnen ihren Glauben deshalb gerne als Religion der Freiheit. Das verträgt sich nicht so gut mit strategischem Lobbyismus. Die katholische Kirche tritt geschlossener auf und spricht mit einer Stimme. Die Katholiken lobbyieren deshalb erfolgreicher.
Was sollte sich ändern?
Wir brauchen endlich eine konsequente Trennung von Staat und Kirche. Das gilt für Steuerfragen genauso wie für den Gesetzgebungsprozess. Die Kirchen sollten nach den gleichen Lobby-Kriterien handeln müssen wie ein normaler Verband auch. Für mich sind die Interessen der Kirchen genauso viel oder wenig wert wie die Interessen des Bundesverbands der deutschen Industrie. Die Kirche ist nichts anderes als ein Wirtschaftsverband mit religiösem Etikett.