Chef-„Wirtschaftsweise“ Schmidt Bei Arbeitsmarktplänen der GroKo werden Langzeitarbeitslose benachteiligt

Der Rat der Wirtschaftsweisen sieht die arbeitsmarktpolitischen Pläne der Großen Koalition kritisch. Einstiegshürden würden erhöht.

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Der sogenannte soziale Arbeitsmarkt komme Langzeitarbeitslosen nicht unbedingt zugute. Quelle: dpa

Berlin Der Vorsitzende des Rats der sogenannten Wirtschaftsweisen, Christoph Schmidt, beurteilt die arbeitsmarktpolitischen Pläne der Großen Koalition skeptisch. Mit dem Ausbau des sogenannten sozialen Arbeitsmarkts – eines staatlich geförderten Beschäftigungssektors teils neben dem regulären Arbeitsmarkt – gebe man mehr oder weniger das Ziel auf, Langzeitarbeitslose irgendwann in die reguläre Arbeitswelt zu integrieren, sagte der Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Beurteilung der Wirtschaftsentwicklung der „Welt am Sonntag“ („WamS“). Die geplante Einschränkung befristeter Beschäftigung erhöhe zudem noch die Einstiegshürden für Langzeitarbeitslose.

Den sozialen Arbeitsmarkt haben Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Es geht um bezuschusste Beschäftigung bei gemeinnützigen Einrichtungen oder in der privaten Wirtschaft für Menschen, die ansonsten gar keine Chance auf einen Job hätten.

Der neue Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) verteidigte die Pläne. „Wir wollen Langzeitarbeitslose nicht von einer kurzfristigen Maßnahme zur nächsten schubsen, sondern vier Milliarden Euro bereitstellen, um Menschen eine langfristige Perspektive auf einem sozialen Arbeitsmarkt anzubieten“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Wir werden ein Konzept entwickeln, das gemeinnützige Arbeit in den Mittelpunkt stellt.“

Der Sozialexperte der Union, Peter Weiß, sagte der „WamS“: „Vor allem junge Erwerbslose werden künftig intensiver begleitet, denn wir müssen den Teufelskreis der vererbten Armut jetzt durchbrechen, solange die gute Arbeitsmarktlage die Chance dazu gibt.“

Der Wirtschaftsweise Schmidt schlägt stattdessen vor, die Ausnahmeregelung teilweise abzubauen, dass Alleinerziehende mit kleinen Kindern nicht zur Aufnahme einer Beschäftigung verpflichtet sind. Allerdings müssten dafür zunächst das Kinderbetreuungsangebot verbessert werden, erklärte der Präsident des RWI-Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung.

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