Computerspiele BGH stärkt Urheberrechte bei illegalem File-Sharing

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil die Rechte von Computerspieleherstellern gestärkt. Diese wehrten sich mit einer Schadenersatzklage gegen das illegale Einstellen von Spielen in Online-Tauschbörsen.

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Die Rechte von Computerspieleherstellern wurden in dem Filesharing-Urteil des BGH gestärkt.

Karlsruhe Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Computerspieleherstellern gestärkt, die sich mit Schadenersatzklagen gegen das illegale Einstellen ihrer Spiele in Tauschbörsen (Filesharing) wehren. Nach einem Urteil vom Donnerstag genügt eine einzige richterliche Genehmigung, um die Identität desjenigen zu ermitteln, der das Filesharing betreibt.

Im konkreten Fall wurde das Internetspiel „Dead Island“ 2011 illegal in einer Tauschbörse angeboten. Die Verwertungsgesellschaft Koch Media ging dagegen vor, ermittelte die zugehörige IP-Adresse und holte sich die vorgeschriebene Richtererlaubnis, um über die Netzbetreiberin Telekom Name und Adresse des Filesharers zu ermitteln. Die Telekom verwies an 1&1, da dies der Endanbieter des DSL-Anschlusses sei, die Kenndaten des Benutzers teilte sie ebenfalls mit. 1&1 gab dann Name und Adresse der Person weiter, zu der die Benutzerkennung gehörte.

Im folgenden Prozess um Schadenersatz urteilte das Landgericht Frankenthal, 1&1 hätte die Identität nicht nennen dürfen, denn der Richterbeschluss habe sich nur auf die Auskunft der Telekom erstreckt. Wegen rechtswidriger Datenweitergabe dürfe der Name nicht verwertet werden, die Schadenersatzklage blieb erfolglos. Der BGH widersprach dem. Der Richterbeschluss mache es möglich, vom Netzbetreiber Telekom die Verkehrsdaten – also auch die Benutzerkennung – zu erfragen. 1&1 habe dann im zweiten Schritt die Identität des Nutzers weitergeben dürfen, denn Name und Adresse seien Bestandsdaten. Die könnten auch ohne einen erneuten richterlichen Beschluss mitgeteilt werden. Ein Beweisverwertungsverbot bestehe nicht.

Das Landgericht Frankenthal muss über die Schadenersatzklage der Koch Media nun neu verhandeln.

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