Cum-Cum-Geschäfte Koalition schließt Steuerschlupfloch

Union und SPD dämmen umstrittene Dividendengeschäfte zu Lasten des Fiskus weiter ein. Der Finanzausschuss gibt grünes Licht für Gesetzespläne gegen Cum-Cum-Geschäfte und kündigt weitere Schritte an.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Ein Blick in den Plenarsaal des Bundestages in Berlin. Quelle: dpa

Die Koalition stopft ein weiteres Steuerschlupfloch über umstrittene Dividendengeschäfte. Der Finanzausschuss des Bundestages beschloss in Berlin entsprechende Gesetzespläne, mit denen sogenannte Cum-Cum-Gestaltungen verhindert werden sollen.

Über die Aktiengeschäfte konnten große Kunden aus dem Ausland Steuern auf Dividenden von deutschen Unternehmen umgehen. Nach den Gesetzesplänen soll dieses Steuerschlupfloch rückwirkend zum 1. Januar 2016 geschlossen werden. Banken und Sparkassen hatten die Pläne als zu weit gehend kritisiert. Der Bundestag will die Reform der Investmentbesteuerung an diesem Donnerstag beschließen.

Bei Cum-Cum-Geschäften werden von ausländischen Anlegern gehaltene Anteile kurz vor dem Dividendenstichtag an inländische Anteilseigner übertragen, etwa an Banken. Diese können sich dann anders als die ausländischen Investoren die Kapitalertragssteuer anrechnen beziehungsweise erstatten lassen. Danach werden die Aktien samt Dividende zurückgereicht, die gesparte Steuer wird geteilt.

Die teilverstaatlichte Commerzbank soll sich bei solchen Deals besonders hervorgetan haben, was auch den Bund auf den Plan rief. Mittlerweile hat die Bank beschlossen, sich aus diesem Geschäften zurückzuziehen. „Wir ziehen uns aus diesem legalen Geschäft zurück, weil es gesellschaftlich nicht mehr akzeptiert ist“, hatte der für die Kapitalmärkte zuständige Commerzbank-Vorstand Michael Reuther Mitte Mai gesagt.

Besteuerung wird neu geregelt

Nach Angaben der Unions-Finanzexperten Antje Tillmann und Fritz Güntzler ist eine Anrechnung von Kapitalertragsteuer nicht mehr möglich, wenn die Aktie nicht für mindestens 45 Tage vor und nach dem Dividendenstichtag gehalten wird und der „Entleiher“ nicht mindestens 70 Prozent Wertveränderungsrisiko übernimmt. Im Gegensatz zum Gesetzentwurf sei die nicht anrechenbare Kapitalertragsteuer in solchen Fällen aber auf 15 Prozent gesenkt worden. In „einem der nächsten steuerlichen Gesetzgebungsvorhaben“ seien Maßnahmen geplant, um derartige Gestaltungen noch zielgenauer zu unterbinden.

Mit dem Reformgesetz wird grundsätzlich die Besteuerung von Investmentfonds und ihrer Anleger neu geregelt. Ziel der von den Bundesländern schon 2011 angestoßenen Neuregelung ist es, die Besteuerung zu vereinfachen und Steuergestaltungen einen Riegel vorzuschieben. Zudem sollen Risiken durch EU-rechtliche Vorgaben und mögliche Ausfallrisiken für den Fiskus ausgeräumt werden. Auch soll der Aufwand für die Wirtschaft, Steuerzahler sowie Finanzämter reduziert werden. Im Kern geht es darum, dass mehr Erträge auf Fondsebene besteuert werden, ein anderer Teil auf Ebene der Anleger.

Für Immobilienfonds wird laut der Union entgegen dem Gesetzentwurf eine Übergangsfrist geschaffen, indem die Steuerfreiheit von Wertveränderungen einer Immobilie bis zum Inkrafttreten des Gesetzes erweitert werd. Zudem würden die Anlagebedingungen für Spezialfonds verbessert. Sie könnten in Infrastrukturprojekte investieren.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%