Cum-Ex-Geschäfte Untersuchungsausschuss soll dubiose Deals aufarbeiten

Auf zwölf Milliarden Euro wird der Schaden geschätzt, der dem Staat durch dubiose Aktiengeschäfte entstanden ist. Das Steuerschlupfloch wurde 2012 geschlossen. Doch damit ist das Kapitel noch nicht zu den Akten gelegt.

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Cum-Ex-Geschäfte Quelle: dpa

Die jahrelangen Steuerausfälle in Milliardenhöhe durch dubiose Aktiengeschäfte von Investoren werden jetzt auch vom Parlament aufgearbeitet. Auf Bestreben von Grünen und Linken will der Bundestag an diesem Freitag einen Untersuchungsausschuss zu den sogenannten Cum-Ex-Geschäften beschließen. Die Opposition will die Verantwortung von Regierung, Finanzverwaltung und Aufsicht für betrügerische Geschäfte klären. Mögliches staatliches Versagen solle aufgedeckt und so verhindert werden, dass sich Ähnliches wiederholt.

Bei „Cum-Ex-Geschäften“ wurde der Staat in der Vergangenheit um Milliarden geprellt, weil er die Kapitalertragsteuer für die umstrittenen Geschäfte rund um den Dividendenstichtag doppelt erstattet hatte. Das Bundesfinanzministerium hat dieses Steuerschlupfloch 2012 nach Milliardenausfällen geschlossen und pocht darauf, dass die Deals bereits zuvor illegal gewesen seien.

Bei den komplizierten Deals wurden Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch um den Dividendenstichtag eines Unternehmens rasch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Das führte dazu, dass Steuerbescheinigungen für Kapitalertragsteuern mehrfach ausgestellt wurden, die so gar nicht gezahlt wurden.

Nach Angaben der Grünen beläuft sich der Schaden auf schätzungsweise zwölf Milliarden Euro, weil der Staat nicht in der Lage gewesen sei, diese Betrügereien rechtzeitig zu stoppen. Profitiert hätten die beteiligten Banken und Anleger, die in die entsprechenden Finanzprodukte investiert hätten.

„Wir wollen die politischen Fehler aufarbeiten und somit die Steuerzahler in Zukunft besser vor Betrügereien schützen“, sagte Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick. Es solle beleuchtet werden, weshalb auch öffentliche Banken am Betrug mitgewirkt hätten und warum es zehn Jahre gedauert habe, um dies zu stoppen. Es gehe auch um die Rolle der Bankenaufsicht, die kriminelle Geschäfte zugelassen habe: „Ich hoffe, dass es gelingt, bei der Besteuerung von Finanzprodukten künftig solche Betrügereien zu verhindern.“

Die fiesesten Steuertricks des Staates
Wie der Staat Steuerzahler abzockt Steuererklärung Wenn Steuerzahler beim Ausfüllen der Steuererklärung am Computer ein Feld vergessen und auf diese Weise Steuervorteile verschenken, stellt sich das Finanzamt immer wieder quer. Wer den Fehler erst bemerkt, wenn die einmonatige Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid abgelaufen ist, hat deshalb meist keine Chance auf eine nachträgliche Korrektur. Beim Bundesfinanzhof laufen derzeit mehrere Verfahren zu dieser Frage. Quelle: APN
Studienkosten Positive Gerichtsurteile hebelt die Bundesregierung immer wieder durch neue Gesetze aus. Nachdem der Bundesfinanzhof 2003 entschieden hatte, dass Studienkosten - also etwa Uni-Gebühren oder Ausgaben für Fachliteratur - voll absetzbar sind, erließ die damalige rot-grüne Koalition kurzerhand ein neues Gesetz. Doch 2011 entschied der BFH erneut, dass Studienkosten voll absetzbar sein müssen. Noch ist unklar, wie es nun weitergeht. Quelle: dpa
Die fiesesten Steuertricks des StaatesNicht-AnwendungserlasseEine Option des Bundesfinanzministeriums ist, dass Studienkosten-Urteil des Bundesfinanzhofs "über den entschiedenen Einzelfall hinaus" für nicht anwendbar zu erklären. Die schwarz-gelbe Koalition hatte zwar versprochen, die rechtsstaatlich fragwürdige Praxis der "Nicht-Anwendungserlasse" einzudämmen. Im Fall der Studienkosten hat das Bundesfinanzministerium einen solchen Erlass aber bisher nicht ausgeschlossen. Quelle: dpa
VerfassungswidrigkeitManche neue Steuervorschrift erweist sich wenig später als verfassungswidrig. In den vergangenen Jahren kassierte das Karlsruher Bundesverfassungsgericht zum Beispiel die Senkung der Pendlerpauschale sowie die beschränkte Absetzbarkeit eines häusliches Arbeitszimmers wieder ein. Quelle: Fotolia
Prostituiertensteuer Besonders einfallsreich zeigt sich der Fiskus, wenn es ums Erfinden neuer Abgaben geht. Die Behörden in Bonn zum Beispiel haben 2011 eine Abgabe von sechs Euro pro Tag für Prostituierte eingeführt. Zahlbar direkt ist die Flat-Tax an einem umgerüsteten Park-Automaten (Foto) in der Nähe des Straßenstrichs ("Steuerticket-Automat"). Die neue Abgabe soll der Stadt 300 000 Euro pro Jahr bringen. Quelle: dpa
PferdesteuerUngemach droht auch Pferdebesitzern. So fordern Finanzpolitiker in mehreren Kommunen, analog zur Hundesteuer eine Pferdesteuer einzuführen. Im Schleswig-holsteinischen Norderstedt zum Beispiel, wo es 3000 Pferde gibt, laufen die Diskussionen auf Hochtouren. Auch im hessischen Taunusstein und in Dortmund gibt es entsprechende Initiativen. Quelle: dapd
Branntweinsteuer Wenn solche Steuern nur vorübergehend erhoben würden, um schwache Phasen zu überbrücken, wäre das ja erträglich. Aber die Erfahrung zeigt: Hat der Staat eine Abgabe erstmal eingeführt, bleibt sie uns auch erhalten. Die Branntweinsteuer etwa wurde vor über hundert Jahren eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Flotte zu finanzieren - und existiert noch heute. Quelle: dpa

Grüne und Linken gehen davon aus, dass die Regierung trotz vieler Hinweise zehn Jahre lang keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergriffen hat, um das Steuerschlupfloch zu stopfen. Der Untersuchungsausschuss soll unter anderem die Frage beantworten, „ob und wenn ja, von wem, es Einflussnahmen mit dem Ziel gab, das Modell der „Cum-Ex-Geschäfte“ nicht oder nicht gänzlich abzuschaffen“.

Es wäre der vierte Untersuchungsausschuss in der laufenden Wahlperiode. Diesen muss der Bundestag auf Antrag eines Viertels des Parlaments einsetzen. Untersuchungsausschüsse können Zeugen und Sachverständige vernehmen und Ermittlungen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden vornehmen lassen.

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