Cyberkommando der Bundeswehr Deutschland rüstet sich für den Cyberkrieg

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Groß Cyberattacke auf deutsche Infrastruktur - und dann?

Im Falle einer groß angelegten Cyberattacke auf die Infrastruktur in Deutschland wäre nach Aussage von Experten allerdings nicht die Bundeswehr am Zuge, da es sich nicht um einen Angriff mit physischer Gewalt handelt, sondern das Bundesinnenministerium. Kann die Bundesregierung die Attacke einem Staat zuordnen - wie Russland im Falle des Angriffs auf den Bundestag - ist sie zu Gegenmaßnahmen berechtigt. "Es gilt im Völkerrecht nicht die Bergpredigt: Auf eine Verletzung muss man nicht die andere Backe hinhalten", sagt der stellvertretende Chef des Koordinierungsstabes Cyberaußenpolitik im Auswärtigen Amt, Dirk Roland Haupt. Gewalt sei als Reaktion allerdings nicht zulässig. "Die Frage eines Angriffs auf den Kreml ist eindeutig zu verneinen", erklärt der Experte.

Möglich ist dagegen die Ausweisung von Diplomaten. Zu diesem Mittel griff der ehemalige US-Präsident Barack Obama, als der russische Hacker-Angriff auf die Demokraten bekanntwurde. Eine andere Variante ist das öffentliche Anprangern eines Staates, wie es Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen nach dem russischen Cyberangriff auf den Bundestag tat. Denkbar wären nach Angaben von Experten aber auch Wirtschaftssanktionen.

Um eine groß angelegte Cyberattacke auf die deutsche Infrastruktur mit gleichen Mitteln zurückzuschlagen, fehlt den deutschen Behörden nach Angaben des Bundesinnenministeriums dagegen bisher die rechtliche Grundlage. Käme es etwa zu einem Angriff auf eines der vier Stromverteilungszentren im Land, sei der Innenminister für zivile Gegenmaßnahmen verantwortlich, sagt der Cybersicherheitsexperte Andreas Könen vom Bundesinnenministerium. Gemeinsam mit den Betreibern würde dann versucht, die Attacke entweder direkt abzublocken, den Angriff mit Hilfe des Providers zu stoppen oder den verantwortlichen Server zu hemmen.

Hilft das alles nicht, wird es problematisch. "Als allerletzter Schritt - und da sage ich ganz klar: wir haben im Moment noch keine rechtliche Grundlage in Deutschland - müssen wir auch in der Lage sein, solch einen Server oder mehrere Server dann abzuschalten", sagt Könen. Dafür spiele zunächst keine Rolle, von wem die Attacke ausgehe. "Das ist wie bei der Feuerwehr: Den Brandstifter suchen wir nachher, es geht erst einmal darum, das Feuer auszumachen."

Momentan habe dazu aber keine der in Frage kommenden Behörden und Organisationen wie BSI, Bundeswehr, Bundesnachrichtendienst oder Bundeskriminalamt explizit die Befugnis. Dies zu klären, sei eine Aufgabe für die kommende Legislaturperiode. Bis dahin sei man wohl auf Improvisation angewiesen. "Rechtliche Grundlage haben wir keine", bilanziert Könen. "Die Fähigkeiten kriegen wir vielleicht in letzter Minute zusammen".

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