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Datenhandel: Schäuble fordert nach Datenskandal härtere Gesetze

von dpa/ses

Der Umfang des jüngsten Datenskandals in Deutschland ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Düsseldorf noch nicht abzuschätzen. „Wir stehen erst am Anfang der Prüfungen“, sagte eine Sprecherin der Behörde gestern in Düsseldorf.

Das Bundeskabinett werde sich Quelle: dpa
Das Bundeskabinett werde sich schon morgen mit schärfen Gesetzen zum Datenhandel befassen, sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), nachdem die WirtschaftsWoche in ihrer aktuellen Ausgabe einen Datenskandal aufgedeckt hatte Quelle: dpa

Ob tatsächlich 21 Millionen Bürger betroffen seien, könne man noch nicht sagen. Derzeit werde die von der „Wirtschaftswoche“ übergebene CD ausgewertet. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) kündigte an, das Kabinett werde sich schon morgen mit schärferen Gesetzen gegen den illegalen Datenhandel befassen.

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Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte, eine erste Durchsicht habe gezeigt, dass die Datensätze auch Kontonummern und Bankleitzahlen enthielten. Auf Vermögensangaben sei man noch nicht gestoßen. Das Magazin hatte berichtet, ihm seien Bankverbindungen von bis zu 21 Millionen Bundesbürgern zum Kauf angeboten worden. In einigen Fällen enthielten die Daten sogar detaillierte Angaben zur Vermögenslage.

Verbraucherschützer gaben Bankkunden den Rat, Kontoauszüge genau auf unerwartete Abbuchungen zu überprüfen. Die illegal erlangten Angaben zu Bankverbindungen könnten für gefälschte Abbuchungserlaubnisse benutzt werden, sagte Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

„Spätestens alle zwei Wochen sollte man sich die Auszüge genau ansehen.“ Die Banken müssten die Beträge zurückbuchen, wenn der Kunde dies verlange. Die Ermittler haben bislang keine Hinweise auf die Herkunft der zum Kauf angebotenen Daten. Auch über die Identität der Verkäufer wisse man noch nichts, sagte die Sprecherin. „Wir kennen bislang nur den Bericht der „Wirtschaftswoche“.“ Man habe das Magazin deshalb um ergänzende Informationen gebeten.

Das Blatt hatte in der vergangenen Woche der Staatsanwaltschaft eine CD übergeben die rund 1,2 Millionen Daten enthalten soll. Angaben zum Anbieter der Daten habe das Magazin bislang nicht gemacht, sagte die Sprecherin. Eine Entscheidung, ob und gegen wen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, sei noch nicht gefallen. Erste Spuren führen nach Angaben des Magazins fast ausschließlich zu kleineren Callcenter-Betreibern, die für große Anbieter auf den Gebieten Telekommunikation, Energieversorgung oder Kabelfernsehen arbeiteten.

Schäuble verweist auf bestehende Gesetze

In dem Bericht werden unter anderem Firmen in Düsseldorf und Solingen genannt. Als Verkäufer des Datensatzes beschreibt das Wirtschaftsmagazin den angeblichen Teilhaber eines Hamburger Handelskontors und einen Mann, der sich als Diamantenhändler ausgegeben habe. Für das über einen Mittelsmann angebahnte Geschäft sollten zwölf Millionen Euro gezahlt werden. Es sei aber kein Geld geflossen.

Datenschützer erneuerten die Forderung nach einer Meldepflicht bei Datenklau. „Firmen, denen Daten abhandenkommen, sollten dies den Betroffenen mitteilen müssen“, sagte der Sprecher der Datenschutzbeauftragten von Nordrhein-Westfalen, Nils Schröder. Auch das sogenannte Listenprivileg, das die Weitergabe bestimmter Daten für Werbung und Marktforschung ohne Einwilligung des Betroffenen erlaube, müsse fallen. Die Staatsanwaltschaft sieht derzeit keine Möglichkeit, die Bürger zu informieren, deren Daten auf der CD gespeichert sind.

Schäuble verwies im Bayerischen Rundfunk auf bereits bestehende Gesetze. „Das, was wir in der Öffentlichkeit an Skandalen hören, sind klare Gesetzesverstöße. Deswegen ist wichtig, dass wir den Vollzug der Gesetze verschärfen.“ Außerdem solle der Bürger in Zukunft grundsätzlich zustimmen müssen, wenn derjenige, der seine Daten hat, diese Daten weitergeben will.

Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth forderte ein modernes, auf das digitale Zeitalter ausgerichtete Datenschutzgesetz. „Wir brauchen als Mindestbedingung eine ausdrückliche Einwilligungspflicht jedes Einzelnen in die Weitergabe persönlicher Daten“, erklärte Roth gestern in Berlin. Vertragsabschlüsse dürften nicht an die Bedingung geknüpft sein, dass Daten weitergegeben werden können. Auch eine klare Kennzeichnungspflicht über die Herkunft von Daten und eine Stärkung der Datenschützer seien nötig.

1 KommentarAlle Kommentare lesen
  • 09.12.2008, 14:23 UhrAnonymer Benutzer: ELIASS

    Man sollte nicht vergessen: Der größte Datenskandal in der Geschichte Deutschlands sind Schäubles Pläne zur Datensammluing und Überwachung der bürger. Die bisherigen Skandale zeigen uns nur, daß es immer wieder Menschen gibt, die verantwortungslos mit Daten umgehen und Gesetze uns nicht davor schützen können. Niemand kann garantieren, daß nicht irgendwann undemokratische Kräfte in die Regierung hineinwirken. Für solche Elemente schafft Schäuble mit seinem krankhaften, fundamentalistischen Sicherheitsamoklauf hervorragende instrumente, mit denen unliebsame Oppositionelle schon während ihrer informellen Vorbereitungsphase ausgespäht und beseitigt werden können.

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