Debatte um „Hinweisgebergesetz“ Jamaika ringt um Whistleblower-Schutzgesetz

Öffentlich gewordene Missstände in Konzernen rufen die Politik auf den Plan. Unter einer schwarz-gelb-grüne Bundesregierung könnten Informanten künftig rechtlich besser geschützt werden, doch die Union blockiert.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Einer der bekanntesten Whistleblower ist der ehemalige CIA-Mitarbeiter Edward Snowden. Quelle: dpa

Berlin Eine mögliche Jamaika-Koalition aus CDU, CSU, FDP und Grünen könnte Personen künftig besser schützen, die Missstände in Unternehmen aufdecken. Doch eine erste Verständigung steht wieder zur Disposition.

Am Donnerstag hatten sich Unterhändler zunächst offen für ein „Hinweisgebergesetz“ gezeigt. „Im Lichte der jüngst aufgetretenen Missstände in Konzernen wollen wir ein Gesetz verabschieden, mit dem der Schutz von Hinweisgebern bei der Aufdeckung von relevanten und strukturellen Missständen verbessert wird“, heißt es in einem dem Handelsblatt vorliegenden Sondierungspapier der Verhandlungsgruppe für die Themenbereiche Innen, Sicherheit und Rechtsstaat.

Inzwischen gilt diese „Einigung“ jedoch nicht mehr. Nach Informationen des Handelsblatts aus Sondierungskreisen stellt sich die Union quer. Obwohl über die Absicht, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, überparteilich schon Konsens bestanden habe, habe die Union den Punkt „wieder streitig gestellt“, hieß es.

Sogenannte Whistleblower genießen in Deutschland bislang kaum Schutz. Union und SPD hatten zwar im Koalitionsvertrag von 2013 zugesichert, die internationalen Vorgaben zum Whistleblower-Schutz zu überprüfen, doch geschehen ist bislang nichts. Durch die „Paradise Papers“ erhielt das Thema zuletzt eine neue Aktualität. Außerdem forderte erst kürzlich das EU-Parlament mit einer Resolution die EU-Kommission auf, bis Jahresende einen Vorschlag vorzulegen, wie Whistleblower geschützt werden können.

Auch die Justizministerkonferenz befasste sich am vergangenen Donnerstag mit einem besseren Informantenschutz - zum wiederholten Mal. Vor einem Jahr schon hatten die Ressortchefs aus den Bundesländern in einem Beschluss gefordert, den deutschen Whistleblower-Schutz, der sich lediglich auf „vereinzelte Vorschriften und Einzelfallentscheidungen von Gerichten“ beschränke, auf den Prüfstand zu stellen.

Seinerzeit baten die Minister die Bundesregierung um Prüfung, ob der Schutz von Hinweisgebern einer gesetzlichen Regelung bedürfe. „Es ist unbefriedigend, wenn Menschen, die Steuerbetrug in Millionenhöhe aufdecken, sich dann vor Gericht wiederfinden“, pflichtete Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) seinerzeit der Forderung seiner Länderkollegen bei. Allerdings hat die Große Koalition den Prüfauftrag einfach liegen gelassen.

Auf ihrer Herbstkonferenz erinnerten die Justizminister nun an ihren Beschluss vom Juni 2016 in Nauen: Angesichts „noch immer fehlender ausreichender Möglichkeiten zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern“ halte man es „weiterhin für notwendig, zu prüfen, inwieweit es hier einer gesetzlichen Regelung bedarf“.


„Falsche Verdächtigungen dürfen nicht faktisch geschützt werden“

Dass die Union in Whistleblower-Frage als Blockierer auftritt, ist nicht verwunderlich. Bei dem Thema waren die Meinungen schon kürzlich weit auseinandergegangen. Während der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz gesetzgeberischen Handlungsbedarf sah, lehnte der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg weitere Schutzregelungen ab.

Sensburg verwies darauf, dass der Schutz von Hinweisgebern im Arbeitsrecht bereits verbessert worden sei. Auch für Journalisten sei der Schutz der Zusammenarbeit mit Whistleblowern ausgebaut worden. „Darüber hinaus sehe ich keinen Bedarf für eine Ausweitung, da auch Unternehmen oder Verwaltungen vor falschem Whistleblowing, Fake News oder Denunziation geschützt werden müssen“, hatte der CDU-Politiker jüngst dem Handelsblatt gesagt. „Es gibt kein Gesetz, das Menschen daran hindert, Straftaten anzuzeigen. Die wollen wir ja sogar als Zivilcourage“, fügte Sensburg hinzu. „Üble Nachrede oder falsche Verdächtigungen dürfen aber im digitalen Zeitalter nicht befördert oder gar faktisch geschützt werden.“


Der Grünen-Politiker von Notz sagte dagegen dem Handelsblatt: „Zweifellos brauchen wir ein Gesetz zum besseren Schutz von Hinweisgebern, sowohl auf europäischer wie auf bundesdeutscher Ebene.“ Denn anders als in anderen Ländern bestünden in Deutschland gesetzliche Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen sowie anderen Nachteilen „allenfalls vereinzelt“.

Whistleblowern drohten hierzulande arbeits- und dienstrechtliche Folgen bis hin zur Kündigung und strafrechtlichen Verfolgung, so von Notz. Dabei seien in den vergangenen Jahren „Missstände und rechtswidrige Vorgänge in Unternehmen, Institutionen und Behörden oft erst durch Hinweise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt geworden“.

Möglicherweise wird schon an diesem Montag erneut über das Thema in den Sondierungsgesprächen verhandelt. Die Aussichten auf Einigung sind aber nicht rosig. Das betrifft auch andere Themen. "Im Bereich Innen gibt es bisher praktisch null Konsens", klagte von Notz am Sonntag auf seiner Facebook-Seite. "Das ist - um es mal ganz schlicht zu sagen: einfach zu wenig."

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%