Denkfabrik Berufsgewerkschaften sollte man abschaffen

Karlsruhe hat entschieden: Das Tarifeinheitsgesetz ist im Kern verfassungsgemäß. Was die Zähmung der Spartengewerkschaften für die Volkswirtschaft bedeutet.

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Quelle: dpa Picture-Alliance

Seit einigen Jahren haben sich in Deutschland Berufsgewerkschaften entwickelt, deren aggressive Streiks gerade im Verkehrswesen zu erheblichen Blockaden geführt haben. Es handelt sich dabei vor allem um die Gewerkschaften der Lokführer, Flugbegleiter, Fluglotsen, des Bodenpersonals der Flughäfen und der Piloten inklusive der Flugzeugingenieure.

Blockaden dieser Gewerkschaften haben riesige wirtschaftliche Schäden bei betroffenen Unternehmen, aber auch bei deren Kunden und Geschäftspartnern verursacht.

Der Deutsche Bundestag hat dieser Blockademacht im Jahr 2015 mit dem Tarifeinheitsgesetz einen Riegel vorgeschoben. Er stattete jeweils die mitgliederstärkste Gewerkschaft mit dem alleinigen Recht aus, einen gültigen Tarifvertrag für die gesamte Belegschaft zu verhandeln. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Gesetz nun im Wesentlichen als verfassungskonform bezeichnet.

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Das von Arbeitsministerin Andrea Nahles erarbeitete Regelwerk muss zwar an einigen Stellen nachgebessert werden. Es bleibt aber mit der Maßgabe gültig, dass die Mehrheitsgewerkschaft die Belange der Minderheitsgewerkschaft „angemessen berücksichtigen“ muss – was immer das heißen mag.

Mit dieser für die Volkswirtschaft wichtigen Entscheidung ist das Verfassungsgericht seiner tragenden Rolle für die Entwicklung des Gemeinwesens einmal mehr gerecht geworden. Denn ohne dieses Urteil hätten Deutschland englische Verhältnisse gedroht, wie sie in der Nachkriegszeit zum Absturz Großbritanniens führten und erst durch die Reformen Margret Thatchers überwunden wurden. In Großbritannien gab es damals sehr viele Berufsgewerkschaften, die stets nur kleine Teile der Belegschaften verkörperten und mit ihrer gleichwohl bestehenden Blockademacht das Land in einer nicht enden wollenden Kette von Dauerstreiks lahmlegten.

Selbst wenn man die Kosten der Blockaden vernachlässigt, sind Berufsgewerkschaften extrem schädlich für eine Volkswirtschaft, mehr noch: Sie sind so schädlich, dass man sie eigentlich im Grundgesetz verbieten müsste.

Eine Monopolgewerkschaft ist ökonomisch gesehen ein Kartell von Arbeitnehmern. Dieses Kartell holt eine höhere (um den Freizeitverlust der Arbeitnehmer bereinigte) Lohnsumme für die Belegschaft heraus, als es die Arbeitnehmer unter Konkurrenzbedingungen selbst vermocht hätten.

Gibt es in einem Betrieb mehrere Gewerkschaften, die für alternative und komplementär benötigte Berufsgruppen stehen, kommen bei Lohnverhandlungen zwar durchschnittlich noch höhere Löhne pro Arbeitnehmer heraus.

Doch schaden sich die Arbeitnehmer damit gegenseitig, weil Arbeitsplätze infolge der steigenden Arbeitskosten verschwinden. Die Produkte des Unternehmens werden dann so teuer, dass am Ende eine kleinere Lohnsumme für alle Arbeitnehmer zustande kommt, als eine Monopolgewerkschaft im wohlverstandenen Eigeninteresse der Belegschaft durchsetzen würde.

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