Denkfabrik: Schünemann: Zuwanderung darf Sozialsysteme nicht belasten

von Von Uwe Schünemann und niedersächsischer Innenminister

Was bleibt von Sarrazin? Neue Ansätze zu einer Gestaltung der Zuwanderung, die sich vorrangig am Arbeitsmarkt orientiert und die Belastung der deutschen Sozialsysteme vermeidet. Von Uwe Schünemann, niedersächsischer Innenminister.

Aufenthaltsstatus der ausländischen Bevölkerung
Aufenthaltsstatus der ausländischen Bevölkerung

Nach der oftmals polemischen Debatte um die Aussagen von Thilo Sarrazin ist es an der Zeit, sich ohne Scheuklappen mit Missständen in der deutschen Migrationspolitik zu befassen. Diskussionswürdig ist insbesondere die Kernthese, in Deutschland finde die Zuwanderung weitestgehend in die sozialen Sicherungssysteme statt und nicht – wie in den klassischen Einwanderungsländern – in den Arbeitsmarkt.

Zwischen 1971 und 2000 ist die Zahl der Ausländer in Deutschland von drei Millionen auf etwa 7,5 Millionen gestiegen. Die Zahl der erwerbstätigen Ausländer blieb aber bei etwa zwei Millionen stehen. Im Jahr des Anwerbestopps 1973 waren 65 Prozent der Ausländer sozialversicherungspflichtig beschäftigt, ein Jahrzehnt später waren es nur noch 38 Prozent. Ein Großteil der Zuwanderung nach Deutschland erfolgte seit dem Anwerbestopp – meist über die Familienzusammenführung oder ungeregelt – zulasten der Sozialsysteme.

Wer nach Deutschland einreist, erhält umgehend Grundleistungen für sich und seine Familie. Gleichzeitig ist aber unser Zuwanderungsrecht dort zu restriktiv, wo es um die Anwerbung von qualifizierten Fachkräften geht.

Gesetze zu starr

Hier besteht Verbesserungsbedarf: Mit § 19 des Aufenthaltsgesetzes wurde ein Aufenthaltszweck für hoch Qualifizierte geschaffen. Seither haben insgesamt 1957 Personen ein Aufenthaltsrecht erhalten, im Durchschnitt jährlich rund 400 Personen. Die Zahl ist aber zu gering und hat sich auch nach einigen gesetzlichen Modifikationen nicht nennenswert erhöht. Weitere Erleichterungen sind dringend geboten.

Mehr Erfolg hat § 21 des Aufenthaltsgesetzes, der die Zulassung von Ausländern zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland regelt. Danach haben immerhin 6367 Personen ein Aufenthaltsrecht erhalten, im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre somit rund 1300 Personen jährlich. Auch hier wären weitere Erleichterungen sinnvoll.

Von größerer Bedeutung ist § 18 des Aufenthaltsgesetzes, der Aufenthaltserlaubnisse zur Beschäftigung regelt. Danach haben unter bestimmten Voraussetzungen insgesamt 77.222 ausländische Beschäftigte mit einer beruflichen Qualifikation und auch ohne besondere berufliche Qualifikation für bestimmte Tätigkeiten eine Aufenthaltserlaubnis erhalten – im Schnitt jährlich rund 15.000 Personen. Wenn der Gesetzgeber hier nachbessert, könnte auf einen fortbestehenden Arbeitskräftebedarf in bestimmten Wirtschaftszweigen umgehend reagiert werden.

Man sollte sich allerdings davor hüten zu meinen, allein über das Zuwanderungsrecht ließen sich Innovationspotenziale von außen importieren. Der verschärfte globale Wettbewerb um die besten Köpfe wird auch durch Faktoren beeinflusst, die sich einer migrationsrechtlichen Steuerung weitgehend entziehen. So haben beispielsweise die klassischen Einwanderungsländer angelsächsischer Prägung allein durch die weltweite Dominanz des Englischen als Wissenschafts- und Wirtschaftssprache einen natürlichen Standortvorteil.

Zudem ist staatliche Migrationssteuerung nur dann nachhaltig, wenn eine weitere Belastung der sozialen Sicherungssysteme vermieden wird. Das ist vor allem mit Blick auf illegale Zuwanderung ein neuralgischer Punkt. Häufig ist zu staatlichen Rückführungsmaßnahmen bei illegalen Migranten das vermeintliche Gegenargument zu hören, Deutschland hätte allein aus demografischen Gründen einen verstärkten Zuwanderungsbedarf. Diese Sicht unterminiert nicht nur das Recht des Staates, Zuwanderung zu steuern, sie verkennt außerdem die Gefahr innergesellschaftlicher Konfliktpotenziale.

Grundsätzlich darf Zuwanderung, ausgenommen die Aufnahme von politisch Verfolgten, die sozialen Sicherungssysteme nicht belasten. Ein Staat, der ihre Dauerbeanspruchung infolge irregulärer Zuwanderung in Kauf nimmt, setzt nicht nur die Aufnahmebereitschaft der Einheimischen aufs Spiel, sondern er demotiviert auch diejenigen Zuwanderer, die sich durch eigene Anstrengung sozial und ökonomisch integrieren wollen.