Hintergrund sei, dass das Parlament als Arbeitsplatz für alle Mitarbeiter den Reichstag mit der Adresse „Platz der Republik 1“ angebe, die im früheren Westteil Berlins liegt. Tatsächlich würden jedoch viele Beschäftigte in Gebäuden im ehemaligen Ostteil der Stadt arbeiten.
Ob ein Arbeitsplatz im Osten oder Westen liegt, hat Auswirkungen auf die Höhe der Rentenbeiträge. So liegt die Beitragsbemessungsgrenze, also der Höchstbetrag, bis zu dem das Einkommen bei der Berechnung des Beitrags berücksichtigt wird, im Westen mit derzeit 6350 Euro monatlich höher als im Osten, wo sie 5700 Euro beträgt.
Der Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dirk von der Heide, sagte der Zeitung: „Wir prüfen die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im Sozialgesetzbuch.“ Zu den Konsequenzen für die Beschäftigten könne derzeit aber noch nichts gesagt werden.
Das Parlament nimmt sich dem Zeitungsbericht zufolge bisher ein Sonderrecht heraus, das in der Privatwirtschaft nicht möglich sei. Unternehmen, die Betriebsteile im West- und Ostteil der Hauptstadt haben, müssten ihre Arbeitnehmer unterschiedlich einordnen - obwohl manche Arbeitsplätze mitunter nur auf der einen oder anderen Seite derselben Straße lägen. Ausschlaggebend sei der alte Verlauf der Grenze.