Deutsche Umwelthilfe 110-Millionen-Euro-Bußgeld gegen Porsche beantragt

Die Deutsche Umwelthilfe ist im Diesel-Skandal bekannt für Klagen und Anträge. Nun liegt ein Schreiben beim KBA. Es geht um viel Geld, das Porsche als Bußgeld zahlen soll.

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Der Schriftzug «diesel» auf einem Fahrzeug der Marke Porsche Cayenne. Quelle: dpa

Wegen unzulässiger Abgassysteme bei Dieselautos hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Geldbuße von 110 Millionen Euro gegen Porsche beantragt. DUH-Chef Jürgen Resch teilte am Mittwoch mit, die Umwelthilfe wolle damit einen „Präzedenzfall“ schaffen. Zuvor hatte das ARD-Politikmagazin „Report Mainz“ darüber berichtet.

Ein Porsche-Sprecher in Stuttgart wollte sich dazu nicht äußern. Das Bundesverkehrsministerium und das KBA waren für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.

Ende Juli hatte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) für europaweit 22 000 Diesel-Fahrzeuge des Typs Porsche Cayenne mit 3,0-Liter-TDI-Motor einen Pflicht-Rückruf angeordnet. In den Autos sei eine illegale Abgas-Software eingesetzt. Es dürfen vorerst aber auch keine neuen Wagen des Typs auf die Straße. Porsche betonte, den Einsatz einer illegalen Abschalteinrichtung beim Cayenne selbst dem KBA gemeldet zu haben. Mit der Behörde sei eine Korrektur durch ein Software-Update vereinbart worden.

„Jeder Bürger und Kleinunternehmer muss Recht und Gesetz achten“, sagte Resch laut Mitteilung zu dem Bußgeld-Antrag. „Wird er bei einem Park- oder Verkehrsverstoß ertappt, drohen ihm der Schwere seines Vergehens nach entsprechende Bußgelder. Dies muss zukünftig auch für Automobilkonzerne gelten, die im Diesel-Abgasskandal in Deutschland bisher von jeglichen Strafen verschont wurden.“

Die Umwelthilfe ist im Diesel-Skandal bekannt für zahlreiche Klagen gegen Autobauer wegen überhöhter Abgaswerte sowie Fahrverboten in Städten. „Ohne Androhung angemessener und abschreckender Strafen werden Verstöße gegen Umwelt- und Gesundheitsvorschriften auch weiterhin ignoriert“, argumentierte Resch. Eine Analyse des KBA vom Mai 2016 belegt nach Recherchen von „Report Mainz“, dass es die „Möglichkeit der Auferlegung einer Geldbuße“ gibt. Diese betrage 5000 Euro pro Fahrzeug. Bei der Abgabe falscher Erklärungen könne der Bußgeld-Tatbestand erfüllt sein.

Dobrindt lehnt es laut dem Magazin bisher ab, in eigener Zuständigkeit und im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal Bußgeldverfahren auf den Weg zu bringen. Er sagte „Report Mainz“: „Ich habe sehr deutlich immer formuliert und habe gesagt, dass wir dafür sorgen, dass die Fahrzeuge, die manipuliert sind, in einen ordnungsgemäßen Zustand überführt werden. Und in Deutschland sorgen immer noch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren dann im Zweifelsfall für Strafen.“ Für Bußgeldverfahren waren „Report Mainz“ zufolge bis Ende 2016 die Bußgeldstellen der Länder zuständig, nach einer Gesetzesänderung ist es nun das KBA.

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