Die skurrilsten Gesetzestexte Wann ein Fisch ein Filet sein darf

Deutschland zeichnet sich vor allem durch eines aus: Alles ist geregelt. So etwa auch, wann Honig wirklich welcher ist und wie ein Fischfilet auszusehen hat. Ein Blick in ungewöhnliche Gesetzestexte.

Definition von Menschen, die trotz Arbeitsstelle auf Jobsuche sind: „Als nichtarbeitslose Arbeitssuchende gelten Arbeitssuchende, die die besonderen, für die Zählung als Arbeitslose geforderten Kriterien (z.B. hinsichtlich der Beschäftigungslosigkeit oder der Verfügbarkeit oder für die Arbeitsvermittlung) nicht erfüllen.“ (Bundesagentur für Arbeit) Quelle: dpa
Die (mittlerweile verfallenen) Rechte einer verlobten Jungfrau:„Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.“ (§ 1300 BGB; 1998 gestrichen) Quelle: dpa
Definition von Fischfilets:„Fischfilet ist zusammenhängendes Fischfleisch, wie gewachsen, das nach Entfernung der Bauchlappen parallel zur Rückengräte vom Rumpf abgetrennt, enthäutet und soweit technisch möglich entgrätet ist.“ (Deutsches Lebensmittelbuch) Quelle: dpa
Zustand von Gurken:„Klasse I – Gurken dieser Klasse müssen von guter Qualität sein. Sie müssen: -          Genügend entwickelt sein, -          ziemlich gut geformt und praktisch gerade sein (maximale Krümmung: 10mm auf 10cm Länge der Gurke.“ (EWG-Verordnung Nr. 1677/88 der Kommission vom 15.6.1988 zur Festsetzung von Qualitätsnormen von Gurken; abgeschafft 2009) Quelle: dpa/dpaweb
Leitsätze für Honig:„Die Leitsätze für Honig vom 15./16. März 1972 wurden nach Inkrafttreten der Honigverordnung vom 13. Dezember 1976 (BGBI. I S. 3391) am 1. Januar 1977 durch Bekanntmachung des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit vom 31. März 1977 – 414 – 6584 (BAnz. Nr. 67 vom 6. April 1977, Gemeinsames Ministerblatt Nr. 14 S. 255) mit Ausnahme von Abschnitt III Nr, 5,6 und 7 rückgängig gemacht.“ (Deutsches Lebensmittelbuch) Quelle: AP
Welche Rechte man hat, wenn ein Bienenschwarm ausbüchst:„Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Bienenschwarm in eine fremde, nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.“ (§ 962 BGB – Verfolgungsrecht des Eigentümers) Quelle: dpa
Wem ein vereinigter Bienenschwarm gehört:„Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.“ (§ 963 BGB – Verfolgungsrecht des Eigentümers) Quelle: dpa/dpaweb
Gesetzesänderung:„In § 14 (2) in der Fassung vom 31.05.61 werden die Worte „Sicherung und Besserung“ durch die Worte „Besserung und Sicherung“ ersetzt.“ (Novellierung des Unterhaltssicherungsgesetzes im Bundesgesetzblatt I Nummer 22) Quelle: dapd
Definition von streubaren Gewürzen:„Streuwürzen sind streufähige Würzmischungen.“ (Deutsches Lebensmittelbuch) Quelle: dpa
Berichtigung eines Gerichtsprotokolls:„In der Scheide der Zeugin fanden sich nicht Sperrminen, sondern Spermien.“ (Protokollberichtigung am Landgericht München) Quelle: dpa
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