Die wichtigsten Fragen Rentenalarm - so schließen Sie Ihre Lücke!

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Fehlerhafte Rentenbescheide

Von Arbeitsmuffeln und fleißigen Bienchen
Entspanntes Leben: Im Vergleich zu Deutschland, Großbritannien, Spanien, Italien und den Niederlanden landet Frankreich auf dem letzten Platz. Und zwar dann, wenn es um die jährlich geleisteten Arbeitsstunden geht. Ein vollbeschäftigter Franzose arbeitet im Schnitt 1.679 Stunden. Noch weniger als 1999. Da waren es noch 1.950 Stunden. Quelle: dapd
Geht es um die Arbeitsproduktivität - also darum, wie viel die Franzosen im Schnitt in einer Stunde erwirtschaftet - sehen die Zahlen sehr viel besser aus: Ein französischer Arbeitnehmer bringt es auf 42,60. Quelle: ap
Großbritannien liegt mit 1.856 Arbeitsstunden pro Jahr im Mittelfeld. Auch die Briten haben ihre Arbeitszeit verringert. 1999 arbeiteten sie noch 1.960 Stunden. Quelle: ap
Während die Arbeitsproduktivität der Briten 1999 noch bei 33,70 Euro lag, liegt sie nun bei 41,70 - ein Plus von 23,6 Prozent. Quelle: Reuters
Die Italiener arbeiten fast so viel wie die Deutschen - nämlich 1.813 Stunden im Jahr. Aber auch Italien hat die Stundenanzahl im Vergleich zu 1999 gesenkt. Damals arbeiteten sie noch 1.928 Stunden pro Jahr.
Bei der Arbeitsproduktivität stehen die Italiener schlecht da. Sie liegt bei 35,60 Euro pro Stunde. Immerhin ein Plus von 6,7 Prozent im Vergleich zu 1999 (33,40 Euro). Quelle: dpa
Die Niederländer liegen bei der Anzahl der jährlichen Arbeitsstunden auf dem dritten Platz - mit 1.795 Stunden. Quelle: ap

5. Was sind die häufigsten Fehler und was kann ich selbst tun, um Fehler zu vermeiden?
Typische Fehlerquellen im Rentenbescheid sind die fehlende Anrechnung von Auslandsaufenthalten, Kinderbetreuungszeiten oder nicht nachgewiesene Ausbildungszeiten. Arbeitnehmer sollten daher alle Belege über Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten, Erziehungsurlaub oder Arbeitslosigkeit lückenlos aufbewahren und der Rentenversicherung zeitnah melden. Zudem sollte man den Versicherungsverlauf überprüfen. Wer dies nicht selbst kann, sollte sich an einen Fachmann, etwa an einen im Rentenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, wenden. Bei der Rentenversicherung haben Arbeitnehmer aber auch einen Anspruch auf so genannte Kontenklärung. Dadurch erfährt man den Versicherungsverlauf und kann sehr leicht erkennen, ob alle Phasen des Erwerbslebens für die Berechnung der Rente berücksichtigt wurden.

Auf welche Argumente Kunden hereinfallen
Nur eine Minderheit der Altersvorsorge-Berater ist auch neutral und unabhängig. Ausschließlich die so genannten „Versicherungsberater“ beraten ihre Kunden individuell und in deren Interesse. Um ihre Neutralität und Unabhängigkeit zu gewährleisten, beziehen sie keine Provisionen von Versicherungen, sondern beraten Kunden auf Honorarbasis. Meistens wird dabei eine Stundensatzvergütung vereinbart. Deutschlandweit gibt es nur rund 200 Versicherungsberater. Die knapp 45.000 Versicherungsmakler sind zwar nicht vertraglich an eine oder mehrere Gesellschaften gebunden und können grundsätzlich frei zwischen den Versicherern und deren Tarifen wählen. Insoweit sind sie zwar unabhängig bei der Auswahl ihrer Angebote, erhalten aber Provisionen bei Vertragsabschluss von den Versicherern. Versicherungsvermittler sind Handelsvertreter, die von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen beauftragt sind, deren Versicherungen zu vermitteln. Sie erhalten Provision, wenn der Kunde einen Vertrag abschließt. Mehr als 210.000 Vermittler gibt es in Deutschland.
Zahlreiche Zeitschriften, Institute, Anlegerbriefe und auch Internetseiten vergeben Siegel für angeblich empfehlenswerte Versicherer. In der Regel bilden solche Tests aber nicht den individuellen Fall ab. Welcher Versicherer und welcher Tarif für die Bedürfnisse des Kunden taugen, lässt sich nur für den Einzelfall ermitteln. Auch einige Vergleichsportale im Internet genießen einen schlechten Ruf, da manche Betreiber als Makler fungieren und von den Provisionen der Gesellschaften leben. Zudem ist eine Auswahl anhand von Bedingungskriterien oft nur höchst eingeschränkt oder dar nicht möglich.
Aktuell liegt der Garantiezins auf 1,75 Prozent. Das ist ein Rekordtief. Zum Vergleich: Zwischen Juli 1994 und Juni 2000 lag der Satz noch bei vier Prozent.Trotzdem sollten Kunden gut überlegen, ob sie tatsächlich eine Police brauchen und keinesfalls den erstbesten Tarif wählen. Der Garantiezins wird nicht für die Beiträge, sondern nur für den Sparanteil gewährt. Real liegt der Garantiezins ab dem nächsten Jahr je nach Kostenquote der Versicherer laut Bund der Versicherten zwischen etwas unter Null Prozent und 1,0 Prozent, wenn die Lebensversicherer ihre derzeitige Kostenstruktur so beibehalten. Damit dürfte die garantierte Summe in Zukunft sehr oft unterhalb der Inflationsrate liegen. Die Verzinsung bezieht sich nur auf den Sparanteil der Beiträge. Was letztlich übrig bleibt hängt daher auch an den Kosten für Abschluss und Verwaltung. Wegen der niedrigen Garantieverzinsung müssen Versicherte daher auf die Gewinnbeteiligung der Gesellschaften hoffen. Neben dem Garantiezins bestimmt vor allem die Überschussbeteiligung die Rendite. Da kann es je nach Gesellschaft große Unterschiede geben. Wenn der Vertrag endet, kommen noch ein Schlussbonus und eine Beteiligung an den stillen Reserven hinzu. Aus diesen Werten ergibt sich die Gesamtverzinsung. Die Renditen variieren je nach Laufzeit, unter dem Strich können Kunden durchschnittlich mit vier Prozent per Anno rechnen, zum Teil werden allerdings wohl nur etwa drei Prozent herauskommen.Noch wichtiger als der Blick auf die Zinsen ist die Konstanz des Sparers. Nur wenn der Versicherte bis zum Ende einzahlt, kann eine Lebenpolice sinnvoll sein. Wer das für sich nicht sicher garantieren kann, sollte nicht abschließen.
Vor allem die Kosten für Versicherer mit starkem Vermittlernetzwerk sind enorm. Bei vertriebsstarken Gesellschaften können sie bei der Vermittlung von privaten Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht etwa 12 bis 15 Prozent der Beiträge betragen. Die teuersten Gesellschaften verlangen sogar bis zu rund 22 Prozent. Bei Direktversicherern gehen gut sieben bis acht Prozent der Beiträge dafür drauf. Bei der Vermittlung von Kapitallebensversicherungen fallen die Kosten dagegen weit höher aus. Sie liegen laut BdV bei vertriebsstarken Versicherungsunternehmen bei etwa 20 bis 25 Prozent, zum Teil betragen sie sogar bis zu 30 Prozent. Die Kosten bei Direktversicherern hingegen betragen 16 bis 17 Prozent. "Die Höhe der Kosten ist ein wichtiger Faktor für die Höhe der Rendite“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Entsprechende Vergleiche von Analysehäusern wie etwa von Morgen & Morgen geben Auskunft über die Sätze. „Überdurchschnittlich teure Gesellschaften sollten Versicherte konsequent meiden“ sagt Rudnik.
Vor allem für kinderreiche Familien lohnt der Abschluss zumeist wegen der Zulagen, für Gutverdienende dagegen oftmals aufgrund der Steuervorteile. Trotzdem ist ein übereilter Abschluss nicht zu empfehlen. Über die Jahre kann ein schlechter Tarif mehr kosten als ein Jahr Förderung ausmacht. Und: Die persönliche Risikoneigung muss berücksichtigt werden, damit es bei Rentenbeginn keine negative Überraschung gibt. Aufgrund der hohen Kosten von Versicherungsangeboten ist dabei meistens ein Riester-Fonds- oder Banksparplan empfehlenswerter als eine Riester-Rentenversicherung, die nur gelegentlich bei günstigen Anbietern für Sparer bis etwa 40 Jahre in Frage kommen kann. Riester-Fondspolicen scheiden dagegen fast immer aus. Wichtig: Viele Personen erhalten keine unmittelbare Förderung, darunter Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung versichert sind, Sozialhilfeempfänger und geringfügig Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken. Allerdings können auch nicht Förderberechtigte zumindest die Zulage bekommen, wenn ihr Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist und sie selber einen eigenen Riester-Vertrag abschließen.
Die Lebensversicherer sind gut durch die Krise gekommen. Trotzdem gibt es Risiken, wenn die Finanzkrise eskaliert und wichtige Staaten oder Banken Pleite gehen. Vergangenes Jahr hatten die deutschen Versicherer laut Standard & Poor`s rund 89 Prozent ihrer Investments in Bonds, Krediten und Bankeinlagen. Bei einem weltweiten Crash der Banken, Staaten und Finanzmärkte dürften weder Staatsgarantien noch die brancheneigene Rettungsorganisation Protektor  ausreichen, alle Gesellschaften und Einlagen zu retten. In einem solchen Fall wären aber auch alternative Anlagen betroffen.
Das Gesetz war bislang eindeutig: Seit den dreißiger Jahren ist eine Weitergabe der Provision an den Kunden untersagt. Laut Konkretisierung im  Versicherungsaufsichtsgesetz (§144a Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 2VAG). sei ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu hunderttausend Euro geahndet werden können. Ob das Gesetz weiterhin Bestand hat, wird sich aber noch klären. Ein aktuelles Urteil erlaubt Versicherungsvertretern, mittels Rabatt einen Teil ihrer Provision weiterzureichen (Verwaltungsgericht Frankfurt/Main Az. 9 K 105/11.F). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Finanzaufsicht Bafin kann dagegen noch Rechtsmittel einlegen. In der Praxis geben Vermittler mit dem Hinweis auf Vertrauen und Verschwiegenheit immer wieder einen Teil ihrer Provision zurück – und riskieren damit eine Strafe.

6. Was mache ich, wenn mein Rentenbescheid falsch ist?
Zunächst muss ein Arbeitnehmer erst einmal selbst seinen Antrag bei der Rentenversicherung stellen, dass es zur Auszahlung der monatlichen Rente kommt. Wer nach seinem letzten Arbeitstag auf Zahlungen wartet, wird vergebens auf Zahlungseingang hoffen. Sind die Formalia erledigt, stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund (vormals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) einen Bescheid aus. Gegen diesen kann kann innerhalb eines Monats nach Erhalt schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Falls Arbeitnehmern der Rentenbescheid im Ausland zugestellt wurde, beträgt die Widerspruchsfrist sogar drei Monate. Den Widerspruch gegen den Rentenbescheid sollten Antragsteller begründen und darlegen, welche Fehler bei der Rentenberechnung beanstandet werden.

9. Kann ich auch einen rechtskräftigen Bescheid noch überprüfen lassen?
Wurde die Widerspruchsfrist von einem Monat versäumt, wird der Rentenbescheid rechtskräftig. Auch dann kann dieser auf Richtigkeit geprüft werden. Die Überprüfung ist auch möglich, wenn sich die Rechtslage geändert hat oder neue Urteile, etwa vom Bundessozialgericht oder vom Bundesverfassungsgericht, gibt und sich diese zu Gunsten der Rentner auswirken. Zur Beruhigung: Wenn festgestellt wird, dass der Rentenbescheid fehlerhaft war, wird nachträglich das laufende Jahr der Überprüfung und bis zu vier Jahre rückwirkend neu berechnet und nachgezahlt.

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