5. Was sind die häufigsten Fehler und was kann ich selbst tun, um Fehler zu vermeiden?
Typische Fehlerquellen im Rentenbescheid sind die fehlende Anrechnung von Auslandsaufenthalten, Kinderbetreuungszeiten oder nicht nachgewiesene Ausbildungszeiten. Arbeitnehmer sollten daher alle Belege über Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten, Erziehungsurlaub oder Arbeitslosigkeit lückenlos aufbewahren und der Rentenversicherung zeitnah melden. Zudem sollte man den Versicherungsverlauf überprüfen. Wer dies nicht selbst kann, sollte sich an einen Fachmann, etwa an einen im Rentenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, wenden. Bei der Rentenversicherung haben Arbeitnehmer aber auch einen Anspruch auf so genannte Kontenklärung. Dadurch erfährt man den Versicherungsverlauf und kann sehr leicht erkennen, ob alle Phasen des Erwerbslebens für die Berechnung der Rente berücksichtigt wurden.
6. Was mache ich, wenn mein Rentenbescheid falsch ist?
Zunächst muss ein Arbeitnehmer erst einmal selbst seinen Antrag bei der Rentenversicherung stellen, dass es zur Auszahlung der monatlichen Rente kommt. Wer nach seinem letzten Arbeitstag auf Zahlungen wartet, wird vergebens auf Zahlungseingang hoffen. Sind die Formalia erledigt, stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund (vormals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) einen Bescheid aus. Gegen diesen kann kann innerhalb eines Monats nach Erhalt schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Falls Arbeitnehmern der Rentenbescheid im Ausland zugestellt wurde, beträgt die Widerspruchsfrist sogar drei Monate. Den Widerspruch gegen den Rentenbescheid sollten Antragsteller begründen und darlegen, welche Fehler bei der Rentenberechnung beanstandet werden.
9. Kann ich auch einen rechtskräftigen Bescheid noch überprüfen lassen?
Wurde die Widerspruchsfrist von einem Monat versäumt, wird der Rentenbescheid rechtskräftig. Auch dann kann dieser auf Richtigkeit geprüft werden. Die Überprüfung ist auch möglich, wenn sich die Rechtslage geändert hat oder neue Urteile, etwa vom Bundessozialgericht oder vom Bundesverfassungsgericht, gibt und sich diese zu Gunsten der Rentner auswirken. Zur Beruhigung: Wenn festgestellt wird, dass der Rentenbescheid fehlerhaft war, wird nachträglich das laufende Jahr der Überprüfung und bis zu vier Jahre rückwirkend neu berechnet und nachgezahlt.