Diesel-Abgasskandal ADAC fordert für Kunden Entschädigung nach US-Vorbild

Der ADAC registriert bei seinen Mitgliedern einen wachsenden Unmut über den Umgang des VW-Konzerns mit geschädigten Dieselkunden. Wie eine Lösung aussehen könnte, skizziert der Vize-Präsident des Autoclubs.

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Der ADAC fordert Entschädigungen nach US-Vorbild. Quelle: dpa

Berlin Der Vize-Präsident des Automobilclubs ADAC, Ulrich Klaus Becker, hat den Volkswagenkonzern aufgefordert, Betroffenen des VW-Abgasskandals eine Entschädigung nach US-Vorbild anzubieten. Zwar sehe das deutsche Recht eine Pauschalentschädigung wie in den USA nicht vor, es sei aus Sicht des ADAC aber „höchste Zeit, eine vergleichbare, verbraucherfreundliche Wiedergutmachung auch für deutsche Kunden anzubieten“, heißt es in einer Mitteilung des ADAC, die bei der Automesse IAA in Frankfurt veröffentlicht werden soll. Die Erklärung lag dem Handelsblatt vorab vor.

Auch wenn für eine Regelung nach US-Vorbild in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung bestehe, so zeige der Vergleich von VW in den USA mit einer Entschädigungszahlung von bis zu 5000 US-Dollar, dass eine Einigung im Sinne der Verbraucher möglich sei, so Becker. „Das sollte auch für Deutschland der Rahmen sein.“ Zudem könne es VW helfen, das Vertrauen seiner Kunden wieder zurückzugewinnen.

Seinen Vorstoß begründet der Autoclub mit der großen Verärgerung betroffener Autofahrer. „Der ADAC sieht bei seiner Rechtsberatung seit Monaten eine stetig steigende Unzufriedenheit von VW-Besitzern“, sagte Becker. Club-Mitglieder fürchteten einen Wertverlust ihrer Fahrzeuge. Rasche Klarheit sei aber nicht in Sicht, da zahlreiche Gerichtsverfahren anhängig seien und gleichzeitig Gewährleistungsfristen ausliefen. So sei auch nicht geklärt, „ob sich aus der Umrüstung Langzeitschäden ergeben, auch das ist zusätzlicher Unsicherheitsfaktor für die Verbraucher“.

In den USA hat VW Milliarden an Entschädigung an die Kunden gezahlt. In Europa lehnt er das aber ab, weil es sich nach Ansicht des Konzerns nach europäischem Recht nicht um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. VW-Chef Matthias Müller hatte überdies schon im vergangenen Jahr vor drastischen Konsequenzen gewarnt, falls der Autobauer im Abgas-Skandal die Kunden in Europa nach US-Vorbild entschädigen müsste.

Seinerzeit hatte Müller von einer zweistelligen Milliarden-Rückstellung zur Lösung der Probleme gesprochen. Mit Blick auf die europäischen Kunden fügte er hinzu: „Aber man muss kein Mathematiker sein um zu erkennen, dass eine Entschädigungszahlung in beliebiger Höhe auch Volkswagen überfordern würde.“

Das Landgericht Braunschweig stärkte zuletzt die VW-Position. Käufer von manipulierten VW-Dieselautos haben demnach keinen Anspruch auf die Rückerstattung des Kaufpreises. Das Gericht wies eine Musterklage des Rechtedienstleisters MyRight auf Schadenersatz ab. Zwar sei die von Volkswagen verwendete Software zur Abgasregulierung unzulässig. Daraus resultiere aber kein Einspruch auf Schadenersatz, die Zulassung der Fahrzeuge habe weiter Bestand, begründete das Gericht sein Urteil.

Das Gericht lehnte auch den Antrag MyRights ab, den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen. Damit muss der Kläger den Weg über eine Berufung beim Oberlandesgericht und gegebenenfalls eine Revision beim Bundesgerichtshof gehen, bevor das EuGH zum Zuge kommen kann. Eine Entschädigung von Betroffenen des Dieselskandals verzögere sich damit weiter, erklärte damals MyRight-Gründer Jan-Eike Andresen. Er nannte die Entscheidung des Landgerichts „grotesk“. Den Schaden hätten die Verbraucher. „Die Menschen in Deutschland verstehen solche Urteile nicht.“

MyRight vertritt nach eigenen Angaben mehr als 100.000 VW-Kunden und argumentiert, dass die Betriebserlaubnis für einen VW durch den Einbau einer verbotenen Abschalteinrichtung erloschen sei. Im Namen der Käufer fordert der Dienstleister die Rücknahme des Fahrzeuges und die volle Erstattung des Kaufpreises. Die Wolfsburger hatten die Manipulation der Abgase von weltweit elf Millionen Dieselautos zugegeben.

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