
HB BERLIN. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner will die Kontrollen von Futtermittelbetrieben verschärfen. Außerdem sollte die Verarbeitung von Futtermittelfetten und Industriefetten streng getrennt werden, sagte die CSU-Politikerin am Montag in Berlin nach einem Treffen mit Vertretern der Landwirtschaft, Verbraucherorganisationen und Lebensmittelwirtschaft. Zu überlegen sei auch, ob die allgemeine Belastung mit Dioxin besser überwacht werde. Die Ministerin sprach sich zudem dafür aus, das Strafmaß für Verstöße gegen das Futtermittelrecht zu überprüfen.
„Der entstandene Schaden ist immens“, sagte Aigner. Vor allem sei Vertrauen verloren gegangen. Die Täter hätten offenbar in völlig unverantwortlicher und skrupelloser Weise gehandelt. „Dieser Fall muss und er wird Konsequenzen haben.“ Für die Konsumenten bestehe nach der vorläufigen Sperrung tausender landwirtschaftlicher Betriebe jedoch keine Gefahr: „Es ist kein Grund zur Panik, es ist aber auch kein Grund zur Verharmlosung.“
Trotz der scharfen Reaktionen aus der Politik entspannt sich die Lage im Dioxin-Skandal. Während am Freitag noch rund 4700 Betriebe gesperrt gewesen seien, seien es am Montagmorgen noch 1635 Höfe gewesen, sagte ein Sprecher des Verbraucherministeriums. „Die Lage hat sich über das Wochenende entspannt.“ Die Einschränkungen für sämtliche bisher gesperrten 460 Milchproduzenten seien aufgehoben worden. Ein Sprecher des Agrarressorts in Hannover sagte ergänzend, man rechne damit, dass weitere mehrere Hundert Höfe im Laufe des Tages freigegeben würden.
Weiterhin ungeklärt ist laut Aigner noch die Herkunft des Dioxins, das offenbar in industriellen Fetten enthalten war, die nach bisherigen Erkenntnisse von der Firma Harles und Jentzsch in Schleswig-Holstein Futterfetten beigemischt worden waren. Angaben der Verbraucherorganisation Foodwatch, die Dioxine stammen von Pestiziden, bezeichnete sie als Spekulation.
Auch das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bezweifelte die Angaben der Verbraucherorganisation. Eine Sprecherin der Behörde erklärte, die chemische Zusammensetzung des Giftes in den Futterfetten deuteten nicht auf Pestizide hin. Foodwatch hatte erklärt, bestimmte chemische Verbindungen in einer Futterfett-Probe aus dem Betrieb Harles und Jentzsch in Schleswig-Holstein wiesen darauf hin, dass diese von einem Mittel gegen Pilzbefall in der Landwirtschaft stammten. Laut Foodwatch ist in der Probe der Dioxin-Grenzwert 164-fach überschrittenen.
Nach bisherigen Erkenntnissen geht die Dioxin-Kontaminierung von Harles und Jentzsch aus. Der Betrieb in Uetersen soll Industriefette in Tierfutter-Fett gepanscht und Futtermittelhersteller damit beliefert haben, die ihrerseits tausende landwirtschaftliche Betriebe mit Futtermitteln versorgen. Der Grund für die Dioxinbelastung ist weiter unklar, da auch Industriefette normalerweise kein Dioxin enthalten.
Die Frage der Verantwortung kommt stärker auf die Tagesordnung, weil viele Bauern wegen den Dioxin-Vorfällen inzwischen Entschädigung fordern. Der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel äußerte sich allerdings zurückhaltend zur Frage einer Entschädigung der betroffenen Landwirte. In erster Linie müssten sich die Bauern an die Futtermittelhersteller wenden, sagte der Grünen-Politiker im ZDF.
Ähnlich äußerte sich der Sprecher des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums. Für viele Betriebe sei der Vorfall nicht existenzbedrohend. Dies gelte vermutlich nur für einige Eierbauern. Es müsse auch die Frage geklärt werden, ob nicht die Versicherungen der Futtermittelhersteller für den Schaden gerade stehen müssten.
Die Politik wird der Skandal weiter beschäftigen: Agrarministerin Aigner will am kommenden Montag bei einem Spitzentreffen mit Vertretern der Landwirtschaft und von Verbraucherschutzorganisationen die Konsequenzen aus dem Skandal erörtern. „Ich will Informationen aus erster Hand“, sagte die CSU-Politikerin der „Süddeutschen Zeitung“. Man müsse „klären, ob bestimmte Betriebe, die Futtermittelrohstoffe liefern, einer verschärften Zulassungspflicht unterworfen werden müssen“.














