„Düsseldorfer Tabelle“ Trennungskinder bekommen mehr

Zum Beginn des neuen Jahres 2018 steigt der Unterhaltsanspruch für minderjährige Trennungskinder. Die neue „Düsseldorfer Tabelle“ richtet sich dann nach Kindesalter und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen.

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Die Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Sie wird in Abstimmung mit den Familiensenaten der Oberlandesgerichte und dem Deutschen Familiengerichtstag erstellt Quelle: dpa

Düsseldorf Minderjährige Trennungskinder haben zum kommenden Jahreswechsel bundesweit Anspruch auf höheren Unterhalt. Dann tritt die neue „Düsseldorfer Tabelle“ in Kraft, wie das Oberlandesgericht in Düsseldorf am Montag mitteilte. Die Unterhaltssätze steigen je nach Alter des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen um sechs bis zwölf Euro im Monat. Für bereits volljährige Trennungskinder bleiben die Sätze unverändert.

Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1. Januar 2018 für Kinder der ersten Altersstufe (0 bis 5 Jahre) 348 Euro statt bisher 342 Euro. Die gesetzliche Erhöhung des Mindestunterhalts zieht eine Anpassung der Bedarfssätze der übrigen Einkommensgruppen nach sich. Die „Düsseldorfer Tabelle“ existiert seit 1962 und dient bundesweit als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts. Die nächste Änderung werde voraussichtlich zum 1.1.2019 erfolgen.

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