Gefordert wird eine grundlegende Änderung der Berechnungsgrundlage. Ohne Reform bringe die Tabelle künftig „riesengroße Probleme“, prognostiziert Jürgen Soyka, Familienrichter aus Düsseldorf und Mitberechner der Tabelle, die vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf erstellt wird. Die seit 2008 geltende Koppelung des Mindestunterhalts an den Kinderfreibetrag sei hochproblematisch, sagte Soyka der WirtschaftsWoche. „Der starke Anstieg ist weder durch höhere Einkommen noch durch höhere Lebenshaltungskosten gerechtfertigt.“
Neue Richtlinien gefordert
Weil sich das OLG Düsseldorf bei der Neuberechnung des Unterhalts für Trennungskinder aber an die gesetzlichen Vorgaben halten muss, fordert Soyka vom Gesetzgeber neue Richtlinien bis zur nächsten Verhandlungsrunde. Andernfalls erhöhen sich die Belastungen für die unterhaltspflichtigen Elternteile weiter: Die schwarz-gelbe Bundesregierung plant, den Freibetrag für Kinder dem von Erwachsenen anzugleichen. Der Mindestunterhalt würde dann auf 500 Euro steigen. Soyka warnt: „Dann stehen der Unterhalt und das, was dem unterhaltspflichtigen Elternteil bleibt, in keinem angemessenen Verhältnis mehr.“.













