Berlin Handel und Besitz pornografischer Bilder von Kindern und Jugendlichen werden künftig schärfer geahndet. Der Bundesrat billigte am Freitag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht. Danach wird künftig die Beschaffung von kinderpornografischem Material mit einer bis zu dreijährigen Gefängnisstrafe geahndet. Schwere Sexualstraftaten an Kindern verjähren nicht mehr vor der Vollendung ihres 50. Lebensjahres. Das Anfertigen von Aufnahmen nackter Kinder und Jugendlicher ist strafbar, wenn die Bilder zum Verkauf oder Tausch vorgesehen sind.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erklärte nach der Bundesratsentscheidung: „Kinderpornografie ist sexueller Missbrauch. Kinder sind nicht in der Lage, sich gegen solche Gewalt zu wehren und werden traumatisiert.“ Er fügte hinzu: „Auch wenn Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen zu kommerziellen Zwecken hergestellt oder anderen angeboten werden, wird dies künftig strafbar sein.“ Allerdings solle sozial übliches und alltägliches Verhalten straffrei bleiben. „Diese Grenze wollen wir ganz klar ziehen.“
Auslöser für die Gesetzesverschärfung war auch der Fall des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy, der im Verdacht steht, sich kinderpornografisches Material beschafft zu haben.