Egal woher das Licht letztlich kommt: Kunden zahlen mit ihrer Stromrechnung zusätzlich eine Art Solidaritätsbeitrag zur Förderung erneuerbarer Energien, die sogenannte EEG-Umlage. Doch nicht alle sind davon betroffen.
Stromverbraucher finden bei der Zusammensetzung des Strompreises einen Posten namens EEG-Umlage. Sie ist seit dem Jahr 2000 im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) verankert, um Ökoenergien zu fördern.