Ehe für alle Unionsabgeordnete prüfen rechtliche Schritte

Einen Tag vor der Abstimmung zur Ehe für alle im Bundestag lässt die Unionsfraktion prüfen, welche rechtlichen Schritte noch gegen das Gesetz unternommen werden können. Die Ehe für alle verstoße gegen das Grundgesetz.

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Die Union versucht die Ehe für alle zu verhindern. Quelle: dpa

Berlin Eine Gruppe von Unionsabgeordneten um den Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, prüft rechtliche Schritte gegen das Gesetz zur Ehre für alle. „Wir prüfen, ob ein Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wegen Unvereinbarkeit des Gesetzes zur Ehe für alle mit Artikel sechs des Grundgesetzes eingereicht wird“, sagte der CSU-Politiker dem Berliner „Tagesspiegel“.

Bei der abstrakten Normenkontrolle wird die Vereinbarkeit eines Gesetzes mit dem Grundgesetz überprüft. Der Artikel sechs des Grundgesetzes stellt die Ehe unter besonderen staatlichen Schutz. Die Karlsruher Verfassungsrichter hatten die Ehe bislang als Verbindung von Mann und Frau definiert.

Die abstrakte Normenkontrolle müsste von einem Viertel der Bundestagsabgeordneten, also 158 Parlamentariern, beantragt werden, damit sich Karlsruhe mit der Ehe für alle befasst. Für CDU und CSU sitzen insgesamt 309 Abgeordnete im Bundestag. 

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