Eheschließung erst ab 18 Bundestag beschließt Aus für Kinderehen

Kinderehen von Personen unter 16 Jahren sollen in Zukunft grundsätzlich als nichtig gelten. Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Kritik gibt es von den Grünen und Linken.

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Ehen von Kindern unter 16 Jahren werden künftig grundsätzlich nicht anerkannt. Quelle: AP

Berlin Der Bundestag schiebt Kinderehen einen Riegel vor: Das Parlament verabschiedete in der Nacht zum Freitag ein Gesetz, wonach Ehen von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich nichtig sind. Zudem sollen Ehen gerichtlich annulliert werden, wenn ein Gatte zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war.

Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden – und das auch nur dann, wenn ein minderjähriger Ehepartner zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt. Diese Regelungen gelten auch für Ehen, die im Ausland geschlossen wurden. Für Trauungen in Deutschland gilt künftig grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren.

Linke und Grüne bewerteten die Regelungen als teilweise zu pauschal – sie stimmten gegen das Gesetz. Die Frauenrechtsorganisation Terre Des Femmes (TDF) begrüßte die Neuregelung hingegen. Anstelle der bisherigen Einzelfallentscheidungen gebe es nun klare gesetzliche Vorgaben, sagte TDF-Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle. „Mädchen, die minderjährig verheiratet werden, sind in vielen Fällen vom Ehemann abhängig und können nicht selbst über ihr Leben bestimmen.“

In Deutschland spielte das Thema Kinderehen lange eine nachgeordnete Rolle. Doch mit der starken Zuwanderung von Flüchtlingen nahm auch hierzulande die Zahl der verheirateten ausländischen Minderjährigen zu.

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