
BerlinDie anhaltende Kritik an Bundespräsident Christian Wulff in der Kredit- und Medienaffäre rückt den Ehrensold für Altbundespräsidenten in den Fokus. Staats- und Verfassungsrechtler drängen nun auf eine Reform der Ruhebezüge. „Für jemanden, der noch hochdotierte Posten in der Wirtschaft annehmen kann, ist ein Ehrensold nicht sinnvoll“, sagte der Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart dem Handelsblatt. „Vielleicht sollten die Bezüge dann bis zum Erreichen des Pensionsalters ruhen“, schlägt er vor. Ein lebenslanger Ehrensold führe im Falle eines Rücktritts des Amtsinhabers nach nur kurzer Amtsdauer „zu schwer nachvollziehbaren Ergebnissen“, meint auch der Speyerer Staatsrechtler Joachim Wieland.
Nach dem derzeit geltenden „Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten“ aus dem Jahr 1953 erhält ein Präsident mit Ablauf seiner Amtszeit oder bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Amt aus politischen oder gesundheitlichen Gründen bis an sein Lebensende einen Ehrensold in Höhe der vollen Amtsbezüge. Derzeit sind das 199.000 Euro pro Jahr. Dazu übernimmt der Staat je Ex-Präsident die Sach- und Personalkosten für ein Büro mit Sekretariat, persönlichem Referenten und einem Fahrer. Diese liegen im Schnitt bei 280.000 Euro jährlich. Derzeit gibt es vier Ex-Bundespräsidenten mit Ehrensold: den 92-jährigen Walter Scheel, den 91-jährigen Richard von Weizsäcker, den 77-jährigen Roman Herzog und den 68-jährigen Horst Köhler, der seit seinem Rücktritt 2010 die Ruhebezüge in Anspruch nimmt.
„Das Gesetz ist tatsächlich reformbedürftig“, sagte Wieland dem Handelsblatt. Es „atme“ noch die Vorstellung vom Amt des Bundespräsidenten als das eines „Ersatzkaisers“, wie sie in der Frühzeit der Bundesrepublik vorgeherrscht habe. Inzwischen werde das Amt zu Recht wie andere hohe Staatsämter behandelt, die auch in relativ jungen Jahren erreicht werden könnten. „Dem entspräche es, auch die vollen Bezüge nur für die zeitlich begrenzte Amtsdauer zu gewähren und dann eine großzügige Pensionsregelung anzuschließen, mit allen Anrechnungsregelungen, die für solche Pensionen gelten“, fordert der Staatsrechtler.
Degenhart schlägt darüber hinaus vor, den Ehrensold nach Amtszeit zu staffeln, wie das auch bei den Mitgliedern der Bundesregierung der Fall sei. Und: „Der Bundespräsident sollte mindestens eine volle Periode von fünf Jahren amtiert haben.“








