
Ausnahmen sollen nur gestattet werden, wenn Wirte einen abgetrennten Raum für Raucher anbieten können. Diese Möglichkeit zielt vor allem auf Kneipen und Bierlokale ab. Für Diskotheken, öffentliche Verkehrsmittel und Gebäude wie Schulen, Krankenhäuser, Behörden und Altersheime sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen gilt künftig ein striktes Rauchverbot. „Das führt zum größten Schutz vor Passivrauchen, den es in Deutschland je gegeben hat“, fasste der niedersächsische Regierungschef Christian Wulff (CDU) zusammen. Zwar übernahmen die Ministerpräsidenten den Beschluss der Gesundheitsminister vom Februar überraschend nun doch eins zu eins. Mehrere Länder gaben aber zu Protokoll, Ausnahmen erlauben zu wollen. Die 16 Länder sollen nun in Eigenregie Gesetze erlassen, ob und welche Bestimmungen sie für kleinere Lokale zulassen wollen, Tabakkonsum zu gestatten. Nach aktuellem Stand plant eine Minderheit, von der Option Gebrauch zu machen, die restlichen Länder sind für ein generelles Verbot. „Die Botschaft ist: 90 Prozent des Nichtraucherschutzes werden einheitlich sein“, sagte Wulff. In einer hohen Zahl von gastronomischen Einrichtungen werde Tabakkonsum generell untersagt sein. Ausnahmen würden „vielleicht auch nur übergangsweise“ gelten. Bürger sollten eigenverantwortlich entscheiden dürfen, welche Lokale sie aufsuchen wollten, und Wirte, ob sie Raucher in ihren Lokalen duldeten oder nicht. Klärungsbedarf vorhanden Nach Einschätzung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), kann in der Debatte „noch keine Entwarnung gegeben werden“, da unklar sei, wie stark die Ausnahmen ausfallen und wieviele Länder davon Gebrauch machen würden. „Es gibt schon noch ideologische Unterschiede“, sagte er. Wulff, der sich von Anfang an für Ausnahmen stark gemacht hatte, hielt dagegen: „Ich bin sicher, dass die Länder sehr verantwortungsvoll mit dem Spielraum umgehen werden.“ Weiterer Beratungsbedarf zeichnete sich auch an anderer Stelle ab: Unklar ist, wie mit Gaststättenbesitzern umgegangen werden soll, die keine Raucherräume anbieten können. Zudem sollen Beschäftigte wie Kellner und Barkeeper nach dem Willen der Ministerpräsidenten nicht gezwungen werden, in Raucherräumen zu arbeiten, wenn sie das nicht möchten. Im Gespräch sind auch Ausnahmen für Traditionslokale und Bierzelte. Wulff verwies zudem darauf, dass der Staat bei einem schwerwiegenden Problem des Passivrauchens keinen Zugriff habe, nämlich beim Schutz der Kinder, die sich ständig in Räumen aufhielten, in denen gepafft werde. Hier sei eine Bewusstseinserweiterung in der Gesellschaft nötig. Das könne der Staat nicht allein schaffen. Gesetzgebungsverfahren auf dem Weg Wulff wies darauf hin, dass einige Länder schon im Gesetzgebungsverfahren sind. Bayern will am Freitag einen Entwurf auf den Weg bringen, der Ausnahmen für Bierzelte vorsieht. In Niedersachsen soll ein Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause ins Parlament. Berlin hat seine Linie bereits festgelegt und will sich mit dem Nachbarland Brandenburg abstimmen, wie Wowereit sagte. Regierung forderte Einigung Vor den Beratungen der Ministerpräsidenten hatten Bundesregierung, Ärzte, Wissenschaftler und die Deutsche Krebshilfe vor einem Flickenteppich unterschiedlicher Vorgaben in den einzelnen Ländern gewarnt. Die Drogenbeauftragte der Regierung, Sabine Bätzing, betonte, mehr als zwei Drittel der Bürger wünschten sich eine rauchfreie Gastronomie. Regelungen auf freiwilliger Basis seien wirkungslos geblieben. Nach Meinung des Ärzteverbandes Marburger Bund sind „70 krebserzeugende Stoffe im Zigarettenqualm 70 Gründe für ein Rauchverbot ohne Ausnahmen“. Sein Vorsitzender Frank Ulrich Montgomery sagte, in Deutschland stürben jährlich bis zu 140.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. Passivrauchen sei auch gefährlich. Beim Rauchverbot gehe es zudem um eine Verringerung der Folgekosten tabakrauchbedingter Krankheiten. Die Deutsche Krebshilfe äußerte sich ähnlich.













