Einkommen Arbeitnehmersparzulage immer weniger gefragt

Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat die Sparanstrengungen der Bürger. Doch die Zulage wird immer weniger in Anspruch genommen.

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Arbeitnehmersparzulage immer weniger gefragt Quelle: dpa

Die Arbeitnehmersparzulage verliert immer mehr an Attraktivität. Wegen der niedrigen und seit 1999 nahezu unveränderten Einkommensobergrenzen können immer weniger Beschäftigte die Förderung in Anspruch nehmen. Das berichtet die WirtschaftsWoche unter Berufung auf Zahlen aus dem Bundesfinanzministerium. So haben sich die Steuermindereinnahmen durch die Arbeitnehmersparzulage, ein Indikator für die Inanspruchnahme der Fördermaßnahme, in den vergangenen zehn Jahren von 280 Millionen auf rund 100 Millionen Euro fast gedrittelt.

Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Wohnungsbauprämie. Hier sind die entsprechenden Steuermindereinnahmen zwischen 2006 und 2016 von 500 Millionen auf schätzungsweise 217 Millionen Euro gesunken. Hauptverantwortlich für den starken Rückgang sind nach Informationen der WirtschaftsWoche die niedrigen Förderschwellen. Für Alleinstehende liegt die Einkommensobergrenze für die Inanspruchnahme der Arbeitnehmersparzulage 17.900 Euro (Verheiratete 35.800 Euro). Bei der Wohnungsbauprämie beträgt die Einkommensobergrenze 25.600 /51.200 Euro.

Allerdings sieht der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Regierung keine Maßnahmen zu Steigerung der Attraktivität vor. Die FDP fordert dagegen "dringend eine Anhebung der Einkommensgrenzen", so der Finanzexperte Hermann Otto Solms gegenüber der WirtschaftsWoche. Solms: "Es ist absolut sinnvoll, dass der Staat Familien mit mittleren Einkommen beim ihren Sparanstrengungen unterstützt. Schließlich profitiert der Staat von den niedrigen Zinsen, während die privaten Sparbemühungen torpediert werden."

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