Entscheidungen über Flüchtlinge Massive Kritik an deutscher Asylbehörde

Über den Umgang mit Flüchtlingen ist ein Streit entbrannt. Die Grünen kritisieren, Asyl-Bewerbern aus Problem-Staaten werde der volle Schutzstatus „nach Lust und Laune“ verwehrt. CSU und AfD fordern eine härtere Linie.

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Über die Aufnahme von Asylbewerbern ist ein neuer Streit entbrannt. Quelle: dpa

Berlin In der Flüchtlingsdebatte tun sich neue Fronten auf. Politiker von CSU und AfD fordern ein härteres Durchgreifen bei Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber, während die Grünen einen anderen Kurs einschlagen. Sie stoßen sich an der Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf).

Hintergrund ist, dass Flüchtlingen aus Eritrea offenbar zunehmend asylrechtlicher Schutz verweigert wird, obwohl dort die Menschenrechtslage nach Angaben der Vereinten Nationen nicht besser geworden ist. Das geht aus einer dem Handelsblatt vorliegenden Bamf-Statistik für die ersten acht Monate diesen Jahres hervor. Laut den Zahlen, die dem Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck vom Bundesinnenministerium zur Verfügung gestellt wurden, hat sich der Schutz eritreischer Flüchtlinge seit Anfang des Jahres deutlich von der Flüchtlingsanerkennung zum subsidiären Schutz entwickelt.

Erhielten laut der Bamf-Auswertung im August 2016 nur noch rund 66,5 Prozent aller Flüchtlinge, deren Asylantrag entschieden wurde, eine Anerkennung als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, waren es im Januar noch 96 Prozent. Die nicht anerkannten Flüchtlinge sind zwar in der Regel nicht schutzlos gestellt: Sie erhalten überwiegend den sogenannten subsidiären Schutz. Für diesen Personenkreis ist jedoch ein Familiennachzug bis März 2018 ausgeschlossen. Zudem sieht dieser Status vor, dass die betreffende Person wieder in ihr Herkunftsland zurück muss, wenn die Situation dort das zulässt, wenn also Krieg oder Bürgerkrieg vorüber sind.

Im Monat August wurde in rund einem Viertel der eritreischen Asylanträge subsidiärer Schutz erteilt (24,7 Prozent), im Vormonat waren es 17,7 Prozent aller Flüchtlinge und im Januar nur 0,5 Prozent. Von Januar bis August wurden 13.930 Anträge eritreischer Asylbewerber entschieden. In 1.049 Fällen wurde der subsidiäre Schutz gewährt. Insgesamt 12.010 Antragsteller bekamen den umfassenderen Schutz als Flüchtling nach der Genfer Konvention.

Beck sagte dem Handelsblatt, eritreische Flüchtlinge im wehrfähigen Alter hätten allen Anlass, Verfolgung wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen politischen Überzeugung zu befürchten. Im Bamf müsse man sich daher „gut überlegen, warum man ihnen dann noch die Anerkennung als Flüchtling versagt“. Die Behörde müsse gewährleisten, „dass Asylentscheidungen auf Grundlage des geltenden Rechts und nicht nach Lust und Laune getroffen werden“.

Die Statistik wecke jedoch „erhebliche Zweifel“, ob dies auch so gehandhabt werde. „Die Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention setzt nicht voraus, dass jemand bereits Opfer schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen geworden ist“, betonte Beck, „sondern er begründete Furcht vor Verfolgung hat.“ Das gelte für „wehrflüchtige“ Eritreer genauso wie für Menschen, denen aus politischen Gründen die Todesstrafe drohe. Anfang Juni hatten die Vereinten Nationen in einem Lagebericht zu Eritrea dem Staat Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.

Dass Bamf verteidigte seine Entscheidungspraxis. Bei eritreischen Antragstellern müsse seit Wiedereinführung der Anhörung geprüft werden, ob dem Antragsteller im Herkunftsland persönliche, also individuelle Verfolgung drohe, zum Beispiel aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe, oder das Leben des Antragstellers aufgrund der allgemeinen Lage im Herkunftsland bedroht sei. "Dies führt nach dem geltenden Recht nicht zu Asyl oder Flüchtlings- sondern zum sogenannten subsidiären Schutz."


„Recht auf Asyl wird zur Fata Morgana für Schutzsuchende“

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD), hatte seinerzeit mit „großer Sorge“ auf den Bericht der Vereinten Nationen reagiert und erklärt: „Dass aus Eritrea immer noch besonders viele Menschen nach Europa kommen wollen, reflektiert die Verzweiflung vieler Bürgerinnen und Bürger des Landes.“ Wichtigste Kritikpunkte seien sowohl der unbegrenzte „Nationale Dienst“, den alle volljährigen Männer und Frauen in der Armee, im Straßenbau oder in der Landwirtschaft ableisten müssen und die Menschenrechtsverletzungen, die in diesem Rahmen stattfänden, das „völlige“ Fehlen rechtsstaatlicher Strukturen sowie die Vorwürfe von Folter und Vergewaltigung.

Wie die Grünen sieht auch die Organisation Pro Asyl die gegenwärtige Asyl-Praxis kritisch. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) habe zwar vor einem Jahr den Satz „Wir schaffen das“ als Maßstab politischen Handelns formuliert, sagte kürzlich Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt. Der Bereitschaft, Flüchtlinge zu schützen, sei aber ein „langanhaltender Winter der Restriktionen“ gefolgt.

Er beklagte eine „nicht enden wollende Folge von gesetzlichen Einschränkungen des Asylrechts“. Für viele Flüchtlinge sei das Asylverfahren ein langwieriger Hürdenlauf. Bei den zentralen Herkunftsländern Syrien, Afghanistan, Irak und Eritrea sei ein drastischer Rückgang der Anerkennungsquoten zu verzeichnen. Außerdem hätten viele Flüchtlinge noch immer keinen Zugang zu Integrationskursen. Die Merkel-Regierung verhindere so, „dass Flüchtlinge es schaffen“.

In Europa habe die Regierung von Merkel außerdem einen Kurswechsel vorgenommen, der öffentlich nicht eingestanden werde. „Statt Schutz der Flüchtlinge geht es heute nur noch um den Schutz vor den Flüchtlingen“, beklagte Burkhardt. Das Recht auf Asyl in Europa werde durch Grenzabschottungen zunehmend zu einer Fata Morgana für Schutzsuchende. „Es bleibt ein schönes Recht, ist aber faktisch kaum noch erreichbar.“

Politiker von CSU und AfD und die Deutsche Polizeigewerkschaft beurteilen die Lage anders, zumal sie die Auffassung vertreten, dass sich viele Flüchtlinge ungerechtfertigt in Deutschland aufhalten. Anlass für die Kritik ist ein Bericht über Hunderttausende Asylbewerber, die trotz abgelehntem Asylantrag seit Jahren in Deutschland leben.


„Es gibt eine regelrechte Abschiebeverhinderungsindustrie“

Ende Juni lebten 549.209 Menschen in Deutschland, die zum Teil schon vor vielen Jahren erfolglos einen Asylantrag stellten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, über die als erstes die „Bild“-Zeitung berichtete. Die große Mehrheit der Menschen hat inzwischen aber eine Aufenthaltserlaubnis, hält sich hier also rechtmäßig auf. Die Kritiker sehen die Zahl dennoch als Beleg für eine zu laxe Abschiebepolitik.

Der Großteil der rund 550.000 abgelehnten Asylbewerber – 406.065 – lebt seit mehr als sechs Jahren im Land. Bei gut 165.000 fiel die negative Asyl-Entscheidung schon in den 90er Jahren. Die meisten stammen aus der Türkei, dem Kosovo und Serbien. Fast die Hälfte von ihnen (46,6 Prozent) hat inzwischen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Weitere 34,8 Prozent haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Diese Menschen wurden nach ihrem erfolglosen Asylantrag also aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben, sondern erst eine Zeit lang geduldet und bekamen später ein Bleiberecht.

Nur für 18,6 Prozent gilt das nicht. Ein Teil von ihnen sind Geduldete – also Menschen, die zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung oder fehlender Papiere vorerst im Land bleiben dürfen, allerdings ohne festen Aufenthaltsstatus. Ein anderer Teil sind Menschen, die keinerlei Anspruch haben, sich in der Bundesrepublik aufzuhalten – das ist aber nur eine relativ kleine Gruppe.

Der Berliner AfD-Chef, Georg Pazderski, behauptete dennoch, mehr als eine halbe Million abgelehnte Asylbewerber lebten „unrechtmäßig“ in Deutschland. „Es ist skandalös und höchst alarmierend, wie sehr unser Staat versagt. Die Asylbewerber machen, was sie wollen.“

Auch der Unions-Fraktionsvize und frühere Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) beklagte in der der „Bild“-Zeitung: „Wer zulässt, dass abgelehnte Asylbewerber dem Staat derart auf der Nase herumtanzen, zerstört das Vertrauen der Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates.“

Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, sagte dem Blatt: „Es gibt eine regelrechte Abschiebeverhinderungsindustrie. Das muss ich dringend ändern.“ Er warf Anwälten und Organisationen wie Pro Asyl vor, Abschiebungen systematisch zu verhindern.

Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt wies das zurück. „Das ist üble Stimmungsmache. Hier soll ein Klima geschaffen werden, damit Menschen abgeschoben werden, die nicht abgeschoben werden dürfen.“


Bundesregierung legt sich mit Ärzteschaft an

Die Linke-Innenexpertin Ulla Jelpke, die die Anfrage an die Regierung gestellt hatte, nannte Wendts Äußerungen „widerlich“ und „inakzeptabel“. Ihre Fraktion frage seit Jahren ab, wie viele Flüchtlinge mit welchem Status im Land lebten. „Dass auch viele abgelehnte Asylsuchende gute Gründe für einen Verbleib in Deutschland haben können und später eine befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, ist deshalb nichts Neues“, betonte sie. „Das zu skandalisieren zeigt, wie verroht und vergiftet die Asyldebatte mittlerweile geführt wird.“

Allerdings beklagt selbst die Bundesregierung eine lasche Abschiebungspraxis und macht dafür Ärzte verantwortlich, die mit zweifelhaften Attesten Abschiebungen verhinderten. Es werde eine „Vielzahl von Attesten vorgelegt, die auffallen, weil immer wieder die gleichen Ärzte mit gleichlautendem Inhalt oder fehlender fundierter Begründung Reiseunfähigkeit attestieren“, heißt es laut einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei. Eine größere Anzahl solcher Bescheinigungen enthalte häufig gleich zu Beginn der Ausführungen Formulierungen wie „Verdachtsdiagnose“, woran sich das Votum anschließe, es solle „keine Abschiebung erzwungen werden“.

Die Ärzteschaft wies die Vorhaltungen zurück. „Der Bundesärztekammer liegen keine Statistiken zu ärztlichen Gutachten in Abschiebeverfahren vor. Auch vonseiten der Bundesregierung konnten keine bundesweiten Zahlen genannt werden, die Vorwürfe von Gefälligkeitsgutachten in Abschiebeverfahren untermauern würden“, sagte Präsident Frank Ulrich Montgomery dem Blatt. „Statt Spekulationen über mögliche Gefälligkeitsgutachten abzugeben, muss dafür gesorgt werden, dass die Voraussetzungen für die Gutachtenerstellung stimmen.“ Ärzte benötigten für eine gründliche Diagnose körperlicher und seelischer Krankheiten ausreichend Zeit. Wichtig sei auch die fachliche Qualifikation der Gutachter, sagte Montgomery. Daher habe die Ärztekammer ein „Curriculum mit Standards für die Qualifizierung von Gutachtern“ erstellt.

Vor einigen Wochen war bereits Innenminister Thomas de Maiziere in die Kritik geraten, weil er den Medizinern vorgeworfen hatte, zu viele Atteste auszustellen, mit denen abgelehnte Asylbewerber angeblich eine Abschiebung umgehen.

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